Was heißt es, wenn das Gericht vom typischen Ablauf ausgeht?
betrifft Geschädigte, Schädiger, Kläger, Beklagter
Beim Anscheinsbeweis muss nicht die eigentlich verlangte Tatsache bewiesen werden, sondern eine leichter beweisbare Tatsache, die mit ihr erfahrungsgemäß typisch zusammenhängt. Das Beweisthema wird also verschoben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Der Anscheinsbeweis ist die Verschiebung des Beweisthemas von der tatbestandsmäßig geforderten Tatsache auf eine leichter erweisliche Tatsache, die mit ihr in einem typischen Erfahrenszusammenhang steht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Rechtsansicht des Rekursgerichts, wonach im Fall der von der Erblasserin verlangten Rückstellung des zunächst dem eingesetzten Erben übergebenen und später nicht mehr auffindbaren Originaltestaments ein typischer, in Richtung eines Zufalls deutender Erfahrungszusammenhang fehle, ist nicht korrekturbedürftig.OGH 2 Ob 187/25a, 18.11.2025
- Bejaht zugunsten des Pflichtteilsberechtigten für das Vorliegen von Schenkungsabsicht bei krassem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.OGH 2 Ob 248/23v, 19.11.2024
- Seine wichtigsten Anwendungsgebiete liegen im Schadenersatzrecht.OGH 1 Ob 5/96, 30.01.1996
- Nicht eine Verschiebung oder Umkehr der Beweislast; der Beweis des Gegenteils ist nur bei gesetzlichen Vermutungen und bei einer Umkehr der Beweislast zu erbringen.OGH 4 Ob 105/90, 10.07.1990
- Die zu beweisende Tatsache muss sich also aus anderen feststehenden Tatsachen ergeben.OGH 8 Ob 518/90, 18.01.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040274 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 28.
- OGH 4 Ob 18/25p, 22.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 2/25d, 14.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 239/21i, 21.04.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 221/18s, 24.06.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 252/15t, 22.03.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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