Zum Inhalt springen

Wie entkräfte ich den Anschein, dass es typisch so war?

günstig für Beklagter betrifft Beklagte, Kläger, Geschädigte, Versicherer
Ob im konkreten Fall ein typischer Ablauf für Sie spricht, gehört zur Beweiswürdigung und kann im letzten Rechtszug nicht mehr bekämpft werden. Um den Anschein zu entkräften, genügt der Nachweis einer anderen ernsthaft möglichen Erklärung. Diese muss nicht wahrscheinlicher sein als der Anschein selbst.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (76 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

1. Zur Frage des prima - facie - Beweises sind nur die Grundsätze revisibel, nicht aber die Frage, ob ein typischer Geschehensablauf für den Kläger spricht (EvBl 1978/206 ua; anderer Meinung Fasching III 236 f, RZ 1979/24 ua) oder die Frage, ob ein anderer Geschehensablauf vom Beklagten wahrscheinlich gemacht werden konnte (anderer Meinung EvBl 1971/11). Diese Fragen gehören zur unanfechtbaren Beweiswürdigung (so auch Rechberger, EvBl 1972,425 ff, Welser, ZVR 1976,1 ff, Koziol, Haftpflichtrecht 2. Auflage I 324 ff). 2. Zur Widerlegung des ersten Anscheins genügt seine Entkräftung durch den Nachweis einer anderen ernstlich in Betracht zu ziehenden Möglichkeit; eine solche muss nicht noch wahrscheinlicher als der erste Anschein gemacht werden (ZVR 1977,231, RZ 1982/49; Koziol aaO 325 mit weiteren Nachweisen; anderer Meinung JBl 1972,426 ua).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 21 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040196 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 76.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Anscheinsbeweis bei typischen Abläufen

Manche Geschehensabläufe sind so typisch, dass das Gericht auch im einzelnen Fall von diesem gewöhnlichen Verlauf ausgehen darf. Es nimmt dann an, dass kein ungewöhnlicher Ablauf vorlag.

günstig für Kläger Anscheinsbeweis bei unzumutbarem Beweis

Wenn von Ihnen konkrete Beweise billigerweise nicht erwartet werden können, darf das Gericht vom typischen Ablauf ausgehen. Diese Beweiserleichterung wird gerade für solche Fälle als sachgerecht angesehen.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Entkräftung des Anscheinsbeweises
Verfahrensrecht · Typischer Geschehensablauf und Überprüfbarkeit
Verfahrensrecht · Zulässigkeit des Anscheinsbeweises
Verfahrensrecht · Anscheinsbeweis nur beim Ursachenzusammenhang