Wie entkräfte ich den Anschein, dass es typisch so war?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (76 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Rechtsansicht des Rekursgerichts, wonach im Fall der von der Erblasserin verlangten Rückstellung des zunächst dem eingesetzten Erben übergebenen und später nicht mehr auffindbaren Originaltestaments ein typischer, in Richtung eines Zufalls deutender Erfahrungszusammenhang fehle, ist nicht korrekturbedürftig.OGH 2 Ob 187/25a, 18.11.2025
- Hier: Verschiebung von Beweisthema und Beweislast in Ansehung der Fehlerhaftigkeit eines Intrauterinpessars („Spirale“), wenn diese aus einer vom Materialfehler betroffenen Charge stammt.OGH 1 Ob 51/25v, 31.07.2025
- Hier: Beweiserleichterung bei Kfz-Diebstahl, wobei das Fahrzeug wiedergefunden wurde.OGH 7 Ob 140/24z, 20.11.2024
- Hier: Das Erstgericht hat mehrere mögliche Schadensursachen festgestellt, die vom Berufungsgericht als gleich wahrscheinlich für das Brandgeschehen beurteilt wurden, und nicht (nur) auf die Verletzung eines Schutzgesetzes durch den Beklagten zurückgeführt werden können.OGH 1 Ob 138/23k, 20.09.2023
- Die andere mögliche Schadensursache braucht (entgegen 7 Ob 553/19) nicht die nach dem typischen Geschehensablauf wahrscheinliche Schadensursache in den Hintergrund zu drängen.OGH 2 Ob 206/16g, 14.12.2017
Alle 21 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Anscheinsbeweis nicht erbracht.OGH 3 Ob 24/16z, 27.04.2016
- Hier: Sowohl für Indizienbeweis als auch Anscheinsbeweis (prima facie-Beweis).OGH 9 ObA 177/07f, 09.07.2008
- Ob der Anscheinsbeweis im konkreten Einzelfall tatsächlich erbracht wurde, fällt nicht in den Bereich der rechtlichen Beurteilung, sondern ist eine reine Frage der Beweiswürdigung und damit nicht revisibel.OGH 8 Ob 121/07p, 28.02.2008
- Die Frage, ob der Anscheinsbeweis im konkreten Einzelfall erbracht werden konnte oder nicht, ist eine reine Frage der Beweiswürdigung und nicht revisibel.OGH 6 Ob 303/05k, 06.04.2006
- Ob nach den festgestellten Umständen ein Tatbestand vorliegt, der eine Verschiebung des Beweisthemas und der Beweislast im Sinn des sogenannten Anscheinsbeweises zulässt, ist zwar nach herrschender Ansicht (auch) eine (revisible) Rechtsfrage. Der Lösung dieser Frage kommt allerdings im Hinblick auf die Vielzahl denkbarer Fälle keine erhebliche Bedeutung im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO zu.OGH 6 Ob 83/05g, 06.10.2005
- Auch im Falle des Anscheinsbeweises ist die Frage, ob der Beweis im konkreten Einzelfall erbracht werden konnte oder nicht, eine reine Frage der Beweiswürdigung und nicht revisibel.OGH 5 Ob 246/02s, 31.03.2003
- Die Frage, ob ein typischer Geschehensablauf für den Kläger spricht oder ein anderer Geschehensablauf vom Beklagten wahrscheinlich gemacht werden konnte, ist eine solche der entsprechenden Tatsachenfeststellungen.OGH 16 Ok 11/02, 16.12.2002
- Zum Nachweis des Versicherungsfalls kommt dem Versicherungsnehmer der prima-facie-Beweis zustatten; dem Versicherer stehen zur Erschütterung desselben die gleichen Beweiserleichterungen zu.OGH 7 Ob 305/97x, 29.10.1997
- Hier: Anscheinsbeweis im Zusammenhang mit Ermessensmissbrauch bei Ernennung auf einen bestimmten Dienstposten.OGH 1 Ob 45/95, 27.02.1996
- Hier: Umfang der einer Verwertungsgesellschaft übertragenen Nutzungsrechte.OGH 4 Ob 169/93, 25.01.1994
- Bei Bejahung des Gelingens des Anscheinsbeweises wird die Adäquanz des Schadens mitbejaht.OGH 8 Ob 1579/92, 09.07.1992
- Die Entkräftung des prima - facie - Beweises erfolgt (schon) durch den Beweis des Gegners, dass der typische formelhafte Geschehensablauf im konkreten Fall nicht zutrifft, sondern dass die ernstliche Möglichkeit eines atypischen Ablaufs besteht. Dem Gegner steht der volle Beweis des Gegenteils offen.OGH 1 Ob 513/92, 19.02.1992
- Das bloße Aufzeigen anderer abstrakter Möglichkeiten reicht allerdings nicht aus.OGH 8 Ob 518/90, 18.01.1990
- AKM - VermutungOGH 4 Ob 7/88, 12.04.1988
- Die Frage, ob und nach welchen Grundsätzen der sogenannte Anscheinsbeweis möglich ist, ist revisibel.OGH 1 Ob 1/88, 16.03.1988
- Zur Widerlegung eines Anscheinbeweises genügt es, einen anderen möglichen Sachverhalt als wenigstens ebenso wahrscheinlich nachzuweisen.OGH 7 Ob 60/83, 14.04.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040196 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 76.
- OGH 1 Ob 20/26m, 10.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 51/25v, 31.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 50/25x, 31.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 140/24z, 20.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 81/24d, 25.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 47/24p, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 51/24h, 04.06.2024, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 39/24b, 27.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 239/21i, 21.04.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 111/20i, 10.12.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Manche Geschehensabläufe sind so typisch, dass das Gericht auch im einzelnen Fall von diesem gewöhnlichen Verlauf ausgehen darf. Es nimmt dann an, dass kein ungewöhnlicher Ablauf vorlag.
Wenn von Ihnen konkrete Beweise billigerweise nicht erwartet werden können, darf das Gericht vom typischen Ablauf ausgehen. Diese Beweiserleichterung wird gerade für solche Fälle als sachgerecht angesehen.