Braucht das Gericht ein Gutachten zur Verwechslungsgefahr von Zeichen?
betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Mitbewerber, Konsument
Ob zwei Zeichen miteinander verwechselt werden können, ist eine Tatsachenfrage. Das Gericht muss darüber aber keine Beweise aufnehmen, wenn seine allgemeine Lebenserfahrung oder sein eigenes Fachwissen für die Beurteilung ausreicht. Sie können sich also nicht darauf berufen, dass die Richterin oder der Richter selbst nicht zu den angesprochenen Kunden gehört.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 19.12.2023 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Die (empirisch ermitteln) Verkehrsauffassung über die Verwechselbarkeit zweier Zeichen ist eine Tatfrage. Beweisaufnahme über die Anschauungen der angesprochenen Verkehrskreise zur Verwechselbarkeit mehrerer Zeichen sind aber nicht erforderlich, wenn die allgemeine Lebenserfahrung des Richters oder sein Fachwissen zur Beurteilung der Frage der Verwechslungsgefahr ausreicht. Da der Richter auch sein Fachwissen einsetzen darf, ist dies Beurteilung weder auf Fälle beschränkt, in denen er den maßgebenden Verkehrskreisen selbst angehört, noch auf solche, in denen er die Verwechslungsgefahr bejahen will. - "Blütenblattmarke"
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der Kauf von hochpreisigen Wein- und Trinkgläsern zählt zu den Erfahrungen des täglichen Lebens.OGH 4 Ob 152/23s, 19.12.2023
- Der Beweis eines abweichenden Erfahrungsssatzes ist nur dann aufzunehmen, wenn die Lebenserfahrung keine sichere Beurteilung der Verkehrsauffassung gestattet.OGH 17 Ob 27/11m, 12.06.2012
- Die nach der Verkehrsauffassung zu beantwortende Frage, ob eine Zugabe zu einer Zeitung vorliegt, ist als Tatfrage einem Beweis zugänglich.OGH 4 Ob 224/06d, 21.11.2006
- Hier: § 2 UWG.OGH 4 Ob 341/87, 15.09.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040657 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 4 Ob 152/23s, 19.12.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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