Bindet das Teilurteil den Rest meines Verfahrens?
betrifft Kläger, Beklagter
Die Tatsachenfeststellungen und Rechtsansichten in einem Teilurteil binden das weitere Verfahren nicht. Sie können dort erneut geprüft und anders beurteilt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Die in einem Teilurteil getroffenen Tatsachenfeststellungen oder ausgesprochenen Rechtsansichten können für sich allein, mögen sie auch für das Teilurteil maßgeblich gewesen sein, keine für das weitere Verfahren bindende Wirkungen haben.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040956 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 7.
- OGH 3 Ob 48/26v, 29.04.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 188/25p, 26.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 69/21m, 22.10.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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