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Zählt beim Räumungsstreit die Lage am Tag der Verhandlung?

günstig für Beklagter betrifft Mieter, Vermieter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ja. Bei einer Klage auf Räumung kommt es darauf an, wie die Dinge beim Schluss der letzten Verhandlung stehen. Ändert sich bis dahin etwas, wird das berücksichtigt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 27.11.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Für die rechtliche Beurteilung eines Räumungsbegehrens (hier einer Klage auf Räumung der Dienstwohnung nach Auflösung des Dienstverhältnisses) ist der Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung maßgebend.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041085 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Frühere Vorfrage in neuer Klage

Wurde in einem früheren Prozess über eine Frage nur nebenbei entschieden, weil sie dort bloß eine Vorfrage war, können Sie diese Frage später zum eigenen Gegenstand einer Klage machen. Das frühere Urteil steht einer solchen Klage nicht im Weg.

günstig für Kläger Auslegung des Klagebegehrens

Nein. Das Gericht beurteilt im Rahmen des von Ihnen geltend gemachten Rechtsgrundes jenen Sachverhalt, den Sie ihm vorgetragen haben. Dabei kommt es nicht nur auf den Wortlaut Ihres Begehrens an, sondern auch auf die Tatsachen, aus denen Sie es ableiten.

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