Darf noch das Höchstgericht meinen Urteilsspruch klarer fassen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1949, zuletzt bestätigt am 27.11.2025 (161 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1949)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ebenso ist zulässig, zur Klarstellung das konkrete Lichtbild/Foto in den Spruch aufzunehmen.OGH 4 Ob 132/24a, 24.06.2025
- Hier: Die Antragsgegnerin wendet sich ausschließlich gegen die Weglassung der im Provisorialantrag enthaltenen Wortfolge „binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution“ durch das Rekursgericht.OGH 7 Ob 167/24w, 20.11.2024
- Das Unterlassungsbegehren der Klägerin nimmt nicht auf den Text der Kaufvertragsbeilage Bezug, sondern will ausschließlich die monierte Klausel untersagen. Dem Klagebegehren könnte deshalb nur dann stattgegeben werden, wenn sich die Unzulässigkeit der Klausel bereits aus der laut Klagebegehren zu untersagenden Passage selbst ergibt.OGH 4 Ob 158/23y, 19.03.2024
- Hier: Klauselprüfung im Verbandsverfahren.OGH 4 Ob 158/23y, 19.03.2024
- Hier: Aufnahme der konkreten, in der Klage genannten Inventarpositionen, in das Klagebegehren.OGH 2 Ob 195/23z, 20.02.2024
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- Bei Urheberrechtsverletzungen ist auf jenes Verwertungsrecht abzustellen, das durch die konkrete Verletzungshandlung berührt wird (4 Ob 88/10k).OGH 4 Ob 58/23t, 17.10.2023
- Die Klägerin verweist dazu nur allgemein auf umfangreiche Passagen ihres Klagevorbringens. Es ist jedoch nicht Aufgabe des Gerichts, aus mehrseitigem Vorbringen, in dem praktisch der gesamte Marktauftritt der Beklagten geschildert wird, jene Elemente zu isolieren, die in Kombination ein unlauteres Wettbewerbsverhalten bilden könnten und daraus ein die präsumtiven Interessen der Klägerin bestmöglich wahrendes Unterlassungsbegehren zu formulieren.OGH 4 Ob 87/23g, 27.06.2023
- Hier: Aufteilungsverfahren.OGH 1 Ob 67/21s, 22.06.2021
- Hier: Das Gericht ist unter Umständen zu einer Verdeutlichung des Spruchs verpflichtet, dabei ist aber nicht nur der Wortlaut des Begehrens, sondern auch das erkennbare Rechtsschutzziel der Klage zu beachten.OGH 4 Ob 168/20i, 23.02.2021
- Die Einfügung des Worts "zukünftige" in einem auf die Haftung für weitere Schäden gerichteten Feststellungsbegehren stellt nur eine Klarstellung des tatsächlich Angestrebten dar.OGH 1 Ob 65/20w, 23.07.2020
- Hier: Zuspruch einer Vertragsaufhebung zum Zeitpunkt der Klagszustellung anstatt der begehrten Vertragsaufhebung ex nunc unzulässig.OGH 5 Ob 70/16d, 11.07.2016
- Das Gericht ist in der Regel zur Verdeutlichung verpflichtet. Dies muss insbesondere dort gelten, wo der von der klagenden Partei formulierte Wortlaut das Begehren ‑ etwa mangels „Feststellungsfähigkeit“ im Sinne des § 228 ZPO ‑ von vornherein unzulässig machen würde.OGH 1 Ob 25/15f, 23.04.2015
- Hier: Präzisierung des Bestandobjekts bei einer Aufkündigung.OGH 1 Ob 133/14m, 22.10.2014
- Hier: Klage nach § 28a KSchG.OGH 1 Ob 37/14v, 18.09.2014
- Hier: Statt „Räumungsbegehren“ in Wahrheit „Anspruch auf Abholung“ der gelagerten Fahrnisse geltend gemacht.OGH 2 Ob 179/12f, 23.10.2013
- Hier: Amtswegige Bezugnahme auf das konkrete, von der Urheberrechtsverletzung betroffene Verwertungsrecht.OGH 4 Ob 42/12y, 17.04.2012
- Ein seinem Umfang nach berechtigtes Begehren ist aber als Minus im zu weiten Sicherungsantrag enthalten.OGH 4 Ob 93/10w, 31.08.2010
- Hier: Klage nach § 54 Abs 1 ASGG; Umformulierung durch das Berufungsgericht.OGH 8 ObA 31/09f, 19.11.2009
- Die Neufassung in den Behauptungen des Klägers ihre eindeutige Grundlage findet.OGH 4 Ob 153/09t, 20.10.2009
- Hier: Begehren auf Entfernung von Steinen, die sich auf einem anderen als dem im Klagebegehren bezeichneten Grundstück befinden.OGH 4 Ob 102/09t, 14.07.2009
- Hier: Nach dem Wortlaut des Klagebegehrens bezieht sich das Wiederherstellungsbegehren nur auf den wiederherzustellenden Lichthof. Zu diesem gehört nicht die Überdachung, von der in der Klage nicht einmal die Rede ist.OGH 6 Ob 278/06k, 12.12.2007
- Dem im Rahmen des Eventualbegehrens begehrten Spruch war eine dem materiellen Begehren entsprechende klarere und deutlichere Fassung zu geben.OGH 9 ObA 94/06y, 22.10.2007
- Hier: Umformulierung eines Zwischenfeststellungsantrages durch das Berufungsgericht.OGH 6 Ob 181/06w, 31.08.2006
- In einem derartigen Fall steht es selbstverständlich auch dem Kläger jederzeit frei, sein Urteilsbegehren entsprechend der Klagserzählung zu berichtigen.OGH 1 Ob 152/02p, 29.04.2003
- Gegen § 405 ZPO wird verstoßen, wenn ein "plus" oder "aliud" zugesprochen wird, nicht hingegen, wenn im Spruch nur verdeutlicht wird, was nach dem Vorbringen ohnedies begehrt ist.OGH 4 Ob 239/01b, 13.11.2001
- Hier hat das Berufungsgericht das erörterte Begehren im Urteilsspruch durch eine klarere Fassung nur verdeutlicht.OGH 1 Ob 186/01m, 25.09.2001
- Hier: Präzisere Fassung des Unterlassungsgebotes durch das Gericht.OGH 6 Ob 291/99h, 30.08.2000
- Insbesondere dann, wenn sonst die Vollstreckbarkeit des Urteils gefährdet wäre.OGH 6 Ob 291/99h, 30.08.2000
- Erbrechtsklage.OGH 2 Ob 508/96, 06.05.1998
- Das Gericht darf aber weder ein plus noch ein aliud zusprechen.OGH 4 Ob 2038/96a, 16.04.1996
- Es ist auch zulässig, dem Beklagten nicht gerade die Äußerung zu verbieten, die er (wörtlich) gemacht hat, sondern eine Aussage des Inhaltes, welcher - wenngleich mit anderen Worten - der beanstandeten Äußerung zu entnehmen ist.OGH 4 Ob 109/94, 04.10.1994
- Der auf einen Wettbewerbsverstoß gestützte Unterlassungsanspruch erfasst nicht das tatsächlich vorgefallene Verhalten, sondern auch gleichwertige ähnliche Handlungen.OGH 4 Ob 11/89, 14.03.1989
- Das Gericht ist sogar zur Verdeutlichung verpflichtet.OGH 4 Ob 51/88, 13.09.1988
- Verdeutlichung des durch Teilabweisung undeutlich gewordenen klagsstattgebenden Spruches des Berufungsgerichtes.OGH 4 Ob 598/87, 30.11.1987
- Ist die Zahlungsverpflichtung des Beklagten zur ungeteilten Hand mit einem am Verfahren nicht beteiligten Dritten nach dem Zusammenhang der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils nicht zweifelhaft, erscheint es angebracht, eine entsprechende Einschränkung auch in den Tenor der Entscheidung aufzunehmen.OGH 4 Ob 560/83, 25.09.1984
- ServitutsklageOGH 7 Ob 655/80, 27.11.1980
- EVOGH 4 Ob 311/80, 04.03.1980
- Es darf dabei aber nicht über das aus dem Sachverhalt abzuleitende Begehren hinausgehen.OGH 4 Ob 418/79, 15.01.1980
- Allerdings darf das Gericht bei seiner Spruchformulierung nicht die von den Parteien umschriebenen Grenzen des Streitgegenstandes überschreiten.OGH 7 Ob 139/75, 16.10.1975
- Bilder - Bonbonniere - Verpackung.OGH 4 Ob 317/75, 29.04.1975
- Unterlassungsbegehren nach ZugG.OGH 4 Ob 364/74, 18.02.1975
- Auch noch in höherer Instanz.OGH 4 Ob 336/74, 15.10.1974
- SkiweltOGH 4 Ob 313/74, 07.05.1974
- Deutlichere, dem tatsächlichen Begehren des Klägers entsprechende Fassung des beantragten Spruches der Entscheidung durch OGH aus Anlass des Rechtsmittels des Beklagten.OGH 4 Ob 505/74, 29.01.1974
- Klagebegehren lautet auf Betrag in österreichische Schilling; aus dem Klagsvorbringen ergibt sich eindeutig, dass der Kläger vom Beklagten die Bezahlung des Gegenwertes in österreichischer Währung für die Wechselsumme von DM 28.000,-- begehrt; das Berufungsgericht verurteilt den Beklagten zur Bezahlung des Gegenwertes der Wechselsumme von DM 28.000,-- in österreichischer Währung am Zahlungstag.OGH 7 Ob 115/73, 20.06.1973
- Hier: Amtswegige deutlichere Fassung des Urteilsspruches durch OGH.OGH 3 Ob 51/73, 24.04.1973
- § 2 UWG EV.OGH 4 Ob 306/73, 06.03.1973
- § 7 UWGOGH 4 Ob 323/72, 30.05.1972
- Amtswegige Fassung einer Oppositionsklage durch OGH.OGH 3 Ob 40/72, 06.04.1972
- Bei der Fassung des Urteilsspruches ist nicht nur der Wortlaut des gestellten Begehrens, sondern auch das Klagsvorbringen, auf das sich das Begehren stützt, zu beachten.OGH 5 Ob 47/71, 10.03.1971
- Fehlen genauer Firmenbezeichnung bedingt Vorgehen nach § 182 ZPO oder Richtigstellung von Amts wegen.OGH 6 Ob 94/68, 03.04.1968
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039357 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 161.
- OGH 8 ObA 31/25d, 27.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 189/24y, 26.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 132/24a, 24.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 56/24v, 03.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 118/24t, 22.05.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 55/24k, 30.01.2025
- OGH 6 Ob 118/24g, 08.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 64/23d, 22.05.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 4 Ob 229/23i, 19.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 40/23w, 19.12.2023, Fall aus Wien
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Das Gericht muss Ihnen zwar Gelegenheit geben, ein unklares oder unbestimmtes Begehren zu verdeutlichen. Es muss Sie aber nicht dazu anleiten, Ihr Begehren zu ändern oder zu erweitern, damit es doch noch Erfolg haben könnte, und auch nicht auf bisher nicht erhobene Ansprüche hinweisen.
Nein. Sie müssen in der Klage genau angeben, was Sie begehren. Ein Antrag, bei dem das Gericht selbst auswählen soll, welchem von mehreren Begehren es stattgibt, ist nicht zulässig.