Wo liegt die Grenze, wenn das Gericht mein Begehren verdeutlicht?
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (118 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1973)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ebenso ist zulässig, zur Klarstellung das konkrete Lichtbild/Foto in den Spruch aufzunehmen.OGH 4 Ob 132/24a, 24.06.2025
- Das Unterlassungsbegehren der Klägerin nimmt nicht auf den Text der Kaufvertragsbeilage Bezug, sondern will ausschließlich die monierte Klausel untersagen. Dem Klagebegehren könnte deshalb nur dann stattgegeben werden, wenn sich die Unzulässigkeit der Klausel bereits aus der laut Klagebegehren zu untersagenden Passage selbst ergibt.OGH 4 Ob 158/23y, 19.03.2024
- Hier: Klauselprüfung im Verbandsverfahren.OGH 4 Ob 158/23y, 19.03.2024
- Bei Urheberrechtsverletzungen ist auf jenes Verwertungsrecht abzustellen, das durch die konkrete Verletzungshandlung berührt wird (4 Ob 88/10k).OGH 4 Ob 58/23t, 17.10.2023
- Hier: Präzisierung des vom Vorbringen der Kläger gedeckten und festgestellten Mangels im auf Gewährleistung gestützten Verbesserungsbegehren.OGH 1 Ob 112/23m, 20.09.2023
- Hier: Feststellung der Anwendbarkeit der Kündigungsbestimmungen des MRG.OGH 8 Ob 67/21t, 29.06.2022
- Hier: Aufteilungsverfahren.OGH 1 Ob 67/21s, 22.06.2021
- Hier: Außerstreitiges Verfahren.OGH 5 Ob 40/18w, 06.11.2018
- Hier: Unterlassungsklage wegen Immissionen durch Zigarrenrauch.OGH 2 Ob 1/16k, 16.11.2016
- Das Gericht ist in der Regel zur Verdeutlichung verpflichtet. Dies muss insbesondere dort gelten, wo der von der klagenden Partei formulierte Wortlaut das Begehren ‑ etwa mangels „Feststellungsfähigkeit“ im Sinne des § 228 ZPO ‑ von vornherein unzulässig machen würde.OGH 1 Ob 25/15f, 23.04.2015
- Es ist nicht nur der Wortlaut des Begehrens, sondern auch das erkennbare Rechtsschutzziel der Klage zu beachten.OGH 6 Ob 35/15p, 19.03.2015
- Das Gericht kann dem Urteilsspruch eine klare und deutlichere, vom Begehren allenfalls sogar abweichende Fassung geben, falls sich diese im Wesen mit dem Begehren deckt.OGH 6 Ob 35/15p, 19.03.2015
- Hier: Statt „Räumungsbegehren“ in Wahrheit „Anspruch auf Abholung“ der gelagerten Fahrnisse geltend gemacht.OGH 2 Ob 179/12f, 23.10.2013
- Konfessorische Dienstbarkeitsklagen sind daher aus Sicht des § 405 ZPO nicht anders zu beurteilen als andere Feststellungs- und Unterlassungsklagen. Ein Einwand nach § 1488 ABGB führt nicht dazu, dass der Kläger sein Begehren einschränken muss, um für den Fall von dessen (auch nur teilweisen) Berechtigung eine vollständige Klageabweisung zu vermeiden. Vielmehr ist auch in einem solchen Fall ein Minderzuspruch zulässig, sofern sich aus dem Vorbringen des Klägers nicht eindeutig ergibt, dass er daran kein Interesse hätte.OGH 4 Ob 93/13z, 09.07.2013
- Auch einem Unterlassungsbegehren, das aus einem dinglichen Recht abgeleitet wird, kann in bloß eingeschränktem Umfang stattgegeben werden.OGH 4 Ob 93/13z, 09.07.2013
- Hier: Amtswegige Bezugnahme auf das konkrete, von der Urheberrechtsverletzung betroffene Verwertungsrecht.OGH 4 Ob 42/12y, 17.04.2012
- Hier: Klarere Fassung eines Feststellungsbegehrens.OGH 2 Ob 7/10h, 02.12.2010
- Ein seinem Umfang nach berechtigtes Begehren ist aber als Minus im zu weiten Sicherungsantrag enthalten.OGH 4 Ob 93/10w, 31.08.2010
- Hier: Begehren auf Entfernung von Steinen, die sich auf einem anderen als dem im Klagebegehren bezeichneten Grundstück befinden.OGH 4 Ob 102/09t, 14.07.2009
- Dies gilt auch noch im Rechtsmittelverfahren.OGH 4 Ob 177/07v, 22.01.2008
- Dem im Rahmen des Eventualbegehrens begehrten Spruch war eine dem materiellen Begehren entsprechende klarere und deutlichere Fassung zu geben.OGH 9 ObA 94/06y, 22.10.2007
- Hier: Unterlassungsbegehren.OGH 1 Ob 11/06h, 07.03.2006
- Reicht der Wortlaut des vom Berufungsgericht (um-)formulierten Spruchs aber weiter als das Klagebegehren, liegt darin ein Verstoß gegen § 405 ZPO, der mit Revision geltend gemacht werden kann, weil die erhebliche Abweichung vom Klagebegehren erst dem Berufungsgericht unterlaufen ist.OGH 1 Ob 11/06h, 07.03.2006
- Auch im Provisorialverfahren.OGH 1 Ob 38/04a, 16.04.2004
- Da das Verbot sinngleicher (bedeutungsgleicher) Ankündigungen/Äußerungen weiter ist als das auf eine bestimmte Ankündigung beschränkte Verbot, verstößt eine Ergänzung des Begehrens auf Ankündigungen/Äußerungen gleichen Sinns (gleicher Bedeutung) gegen § 405 ZPO. Dies ist nur dann möglich, wenn die Klagebehauptungen dafür eine eindeutige Grundlage bieten.OGH 1 Ob 38/04a, 16.04.2004
- Ein Begehren ist immer so zu verstehen, wie es im Zusammenhalt mit dem Vorbringen tatsächlicher Art von der Partei gemeint war.OGH 4 Ob 143/03p, 23.09.2003
- Hier hat das Berufungsgericht das erörterte Begehren im Urteilsspruch durch eine klarere Fassung nur verdeutlicht.OGH 1 Ob 186/01m, 25.09.2001
- Hier: Präzisere Fassung des Unterlassungsgebotes durch das Gericht.OGH 6 Ob 291/99h, 30.08.2000
- Insbesondere dann, wenn sonst die Vollstreckbarkeit des Urteils gefährdet wäre.OGH 6 Ob 291/99h, 30.08.2000
- Das Gericht hat erforderlichenfalls von Amts wegen den Urteilsspruch dem tatsächlichen Begehren des Klägers anzupassen.OGH 1 Ob 239/97x, 15.12.1997
- Das Gericht darf aber weder ein plus noch ein aliud zusprechen.OGH 4 Ob 2038/96a, 16.04.1996
- "Jetzt kaufen - erst 1992 bezahlen!" beschränkte Verbot. Eine Ergänzung des Begehrens um das Verbot von Ankündigungen mit Überschriften gleichen Sinns (gleicher Bedeutung) verstößt gegen § 405 ZPO.OGH 4 Ob 7/94, 11.01.1994
- Das Gericht ist sogar zur Verdeutlichung verpflichtet.OGH 4 Ob 51/88, 13.09.1988
- Klarere Fassung nur in jenem Rahmen, der durch das Vorbringen des Klägers gedeckt ist.OGH 4 Ob 359/87, 12.01.1988
- "Kaufen Sie jetzt keine Möbel".OGH 4 Ob 361/87, 15.09.1987
- Hier: Verpflichtung des Gerichts zur Verdeutlichung des Spruchs, wenn sonst die Vollstreckbarkeit des Urteils gefährdet ist.OGH 5 Ob 520/87, 17.03.1987
- Grundsätzlich kann nur über das gestellte Klagebegehren abgesprochen werden.OGH 2 Ob 611/83, 17.01.1984
- "Stahlgold - Uhren".OGH 4 Ob 429/81, 19.01.1982
- Kein Verstoß gegen § 405 ZPO, wenn anstelle des Wortes "Mietverhältnis" das Wort "Bestandverhältnis" gesetzt wird.OGH 6 Ob 696/80, 10.12.1980
- Der Umstand, dass das Berufungsgericht den Ausdruck "Name" durch das allgemeine Wort "Bezeichnung" ersetzt hat, bedeutet lediglich eine klarere, dem Begehren der Klägerin angepasste Fassung des Urteilsspruches.OGH 4 Ob 416/79, 25.03.1980
- Auch im Außerstreitverfahren.OGH 7 Ob 565/77, 12.05.1977
- Allerdings darf das Gericht bei seiner Spruchformulierung nicht die von den Parteien umschriebenen Grenzen des Streitgegenstandes überschreiten.OGH 7 Ob 139/75, 16.10.1975
- § 7 UWG.OGH 4 Ob 313/74, 07.05.1974
- Deutlichere, dem tatsächlichen Begehren des Klägers entsprechende Fassung des beantragten Spruches der Entscheidung durch OGH aus Anlass des Rechtsmittels des Beklagten.OGH 4 Ob 505/74, 29.01.1974
- Anpassung eines Benützungsregelungsantrages.OGH 4 Ob 564/73, 04.09.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041254 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 118.
- OGH 1 Ob 136/25v, 16.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 189/24y, 26.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 132/24a, 24.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 55/24k, 30.01.2025
- OGH 5 Ob 19/24s, 08.10.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 229/23i, 19.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 117/23a, 05.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 181/22m, 31.05.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 8 Ob 67/21t, 29.06.2022, Fall aus Burgenland
- OGH 4 Ob 141/21w, 23.02.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Das Gericht muss Ihnen zwar Gelegenheit geben, ein unklares oder unbestimmtes Begehren zu verdeutlichen. Es muss Sie aber nicht dazu anleiten, Ihr Begehren zu ändern oder zu erweitern, damit es doch noch Erfolg haben könnte, und auch nicht auf bisher nicht erhobene Ansprüche hinweisen.
Nein. Sie müssen in der Klage genau angeben, was Sie begehren. Ein Antrag, bei dem das Gericht selbst auswählen soll, welchem von mehreren Begehren es stattgibt, ist nicht zulässig.