Kann ich später mehr Unterhalt verlangen als eingeklagt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1949, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1949)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einklagung eines (weiteren) Pflichtteils im dritten Prozess, nachdem die Kläger bei der Berechnung ihrer Ansprüche bisher stets das Wohnungsgebrauchsrecht als wertmindernd berücksichtigt haben.OGH 2 Ob 233/21k, 27.01.2022
- Die Frage, ob die zweite Klage nach erfolgloser Einklagung eines ersten Teils der Forderung wegen rechtskräftiger Verneinung des Bestands einer „Sockelforderung“ zurückzuweisen ist, bedarf hier keiner abschließenden Klärung.OGH 6 Ob 178/13i, 24.10.2013
- Das gilt auch dann, wenn die erste Klage nicht ausdrücklich als Teilklage bezeichnet wurde.OGH 3 Ob 315/05b, 29.03.2006
- Die Einmaligkeitswirkung der Rechtskraft erfasst nämlich nur den eingeklagten Betrag.OGH 3 Ob 315/05b, 29.03.2006
- Hier: Schmerzengeld.OGH 2 Ob 157/98x, 25.06.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041266 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 3 Ob 48/26v, 29.04.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 174/24b, 19.11.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Halten Sie einer Klage Ihre eigene Forderung entgegen, hält das die Frist nur bis zur Höhe der eingeklagten Summe auf. Bleibt Ihre Gegenforderung im Verfahren unerledigt, müssen Sie sie in angemessener Zeit gesondert einklagen, sonst fällt dieser Schutz weg.
Haben Sie erkennbar viel zu viel eingeklagt, kann die günstige Kostenregel für Beträge, die das Gericht nach freiem Ermessen festsetzt, nicht angewendet werden. Das gilt auch dann, wenn der zugesprochene Betrag tatsächlich nach richterlichem Ermessen bestimmt wurde.