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Kann ich später mehr Unterhalt verlangen als eingeklagt?

günstig für Kläger betrifft Unterhaltsberechtigte, Kläger, Kinder
Ein Urteil wirkt nur so weit, wie der eingeklagte Betrag reicht. Das gilt auch beim Unterhalt. Einen darüber hinausgehenden Betrag können Sie weiterhin geltend machen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1949, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1949)

Die Rechtskraft eines Urteiles reicht nur bis zur Höhe des eingeklagten Teiles des Anspruches (des Betrages), auch wenn es sich um einen Unterhaltsanspruch handelt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041266 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Gegenforderung und Verjährung

Halten Sie einer Klage Ihre eigene Forderung entgegen, hält das die Frist nur bis zur Höhe der eingeklagten Summe auf. Bleibt Ihre Gegenforderung im Verfahren unerledigt, müssen Sie sie in angemessener Zeit gesondert einklagen, sonst fällt dieser Schutz weg.

günstig für Beklagter Kostenfolgen einer Überklagung

Haben Sie erkennbar viel zu viel eingeklagt, kann die günstige Kostenregel für Beträge, die das Gericht nach freiem Ermessen festsetzt, nicht angewendet werden. Das gilt auch dann, wenn der zugesprochene Betrag tatsächlich nach richterlichem Ermessen bestimmt wurde.

Verwandte Fragen

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