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Kann ich den Rest meiner Forderung später noch verlangen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Unterhaltsberechtigte, Gläubiger
Wenn Sie nur einen Teil Ihres Anspruchs geltend gemacht haben, wurde auch nur über diesen Teil entschieden. Den Rest können Sie später noch fordern. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie sich das ausdrücklich vorbehalten haben oder wie viel Zeit vergangen ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 29.04.2026 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Bei Geltendmachung eines Anspruchsteiles erfasst die Rechtskraft den Anspruch nur soweit, als über ihn entschieden wurde. Dabei macht es keinen Unterschied, ob im Antrag zum Ausdruck gebracht wurde, dass nur ein Anspruchsteil geltend gemacht werde und ob die Geltendmachung des Anspruchsrestes ausdrücklich vorbehalten wurde, ob sich die für die Unterhaltsbemessung maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse seit der Erlassung der Vorentscheidung geändert haben und welche Zeit seit der Vorentscheidung verstrichen ist, ist hiefür auch ohne Bedeutung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007143 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Reichweite einer Klage für die Verjährung

Eine Klage hemmt die Verjährung nur für das, was Sie darin dem Grund und der Höhe nach geltend machen. Ohne rechtzeitiges Feststellungsbegehren kann der Grund des Anspruchs in einem späteren Prozess über weitere Beträge erneut geprüft werden, selbst wenn es um dasselbe schädigende Ereignis geht. Gegenüber einem Sozialversicherungsträger, auf den ein Anspruch übergegangen ist, kann nur mit Forderungen aufgerechnet werden, die schon im Unfallzeitpunkt bestanden haben.

günstig für Beklagter Klageänderung und Unterbrechung der Verjährung

Wird ein Anspruch erst durch eine Änderung der Klage geltend gemacht, kommt es für die Unterbrechung der Verjährung nicht auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Klage an. Maßgeblich ist der spätere Zeitpunkt.

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