Kann ich wegen eines Verfahrensfehlers bis zum Höchstgericht gehen?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Auch Fehler im Ablauf des Verfahrens können vor den Obersten Gerichtshof gebracht werden, wenn ihnen erhebliche Bedeutung zukommt. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn tragende Grundsätze des Verfahrens betroffen sind. Dazu zählt auch der Grundsatz, dass nur jene Richter entscheiden, die die Beweise selbst aufgenommen haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Durch die Anführung des Verfahrensrechts neben dem materiellen Recht in § 502 Abs 4 Z 1 ZPO ist gewährleistet, dass nicht nur das Verfahrensrecht auch im Zulassungsbereich weiterentwickelt und konkreter ausgelegt werden kann, sondern auch Verfahrensfehler der zweiten Instanz von erheblicher Bedeutung der Prüfung durch den OGH unterliegen und damit die Einzelfallgerechtigkeit hinreichend gewahrt bleibt. Erhebliche Bedeutung kommt einer Entscheidung jedenfalls dann zu, wenn tragende Grundsätze des Verfahrensrechts auf dem Spiel stehen. Zu den tragenden Grundsätzen des Verfahrensrechts gehört (im Rahmen der gesetzlichen Einschränkungen) auch der Unmittelbarkeitsgrundsatz.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier zur Frage der Verwertbarkeit eines Prüfberichts der OeNB.OGH 1 Ob 39/15i, 22.10.2015
- Hier: Obgleich die Voraussetzungen für die beschränkte Berufung des § 501 ZPO nicht gegeben waren, hat es das Berufungsgericht in der unrichtigen Annahme des Vorliegens dieser Voraussetzung unterlassen, die beantragte Berufungsverhandlung anzuberaumen sowie die Tatsachenrüge zu behandeln.OGH 2 Ob 68/09b, 29.10.2009
- Hier: Grob fehlerhafte Anwendung der Begründungserleichterung nach § 500a ZPO verneint.OGH 4 Ob 41/08w, 10.06.2008
- Hier: Verletzung des auch im Außerstreitverfahren geltenden Unmittelbarkeitsgrundsatzes.OGH 5 Ob 214/04p, 29.10.2004
- Hier: Verletzung der Beweislastregeln durch das Berufungsgericht.OGH 8 Ob 2002/96m, 12.09.1996
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Verstoß gegen den Grundsatz der res iudicata.OGH 8 Ob 520/94, 13.04.1994
- Und zwar unabhängig davon, ob die Rechtzeitigkeit des Rechtsmittels schon im Zeitpunkt des Zurückweisungsbeschlusses aus der Aktenlage zu erkennen gewesen wäre oder sich erst später herausstellte.OGH 10 ObS 514/88, 20.09.1988
- Dies ist der Fall, wenn ein rechtzeitiger Rekurs zu Unrecht zurückgewiesen wird.OGH 3 Ob 141/87, 02.12.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041365 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 27.
- OGH 5 Ob 203/24z, 25.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 61/22i, 19.07.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 147/20h, 08.10.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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