Kann ein früheres Urteil selbst die Grundlage meines Anspruchs sein?
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 28.08.2018 (23 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1975)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Tatbestandswirkung gehört nicht zu den prozessualen, sondern zu den materiell-rechtlichen Urteilswirkungen.OGH 4 Ob 230/18d, 25.04.2019
- Hier: Das Urteil im Haftpflichtprozess entfaltet Tatbestandswirkungen im Deckungsprozess in der privaten Haftpflichtversicherung.OGH 7 Ob 125/18k, 04.07.2018
- Hier: Erst mit Rechtskraft eines freisprechenden Erkenntnisses liegt die Voraussetzung für einen Ersatzanspruch wegen ungerechtfertigter Haft nach § 2 Abs 1 Z 2 StEG 2005 vor.OGH 1 Ob 171/15a, 17.09.2015
- Die Rechtskraft und die Bindungswirkung (als Ausfluss der materiellen Rechtskraft) einer Vorentscheidung über Ansprüche derselben Parteien im Nachfolgeprozess sind in der Lehre und Rechtsprechung sehr unterschiedlich behandelte, komplexe Themen. Bei der Lösung dieser Probleme spielt auch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften über den Begriff des Streitgegenstandes eine wesentliche Rolle.OGH 6 Ob 3/02p, 18.04.2002
- Das Urteil muss für die Tatfrage des Folgeverfahrens deshalb von Bedeutung sein, weil entweder schon das Gesetz oder doch mindestens ein Rechtsgeschäft an das Vorhandensein dieses Hoheitsakts besondere Rechtsfolgen knüpft oder die Existenz des Urteils einen Sachverhalt schafft, der selbst wieder das Merkmal eines bestimmten Tatbestands ist.OGH 1 Ob 2123/96d, 08.04.1997
- Dasselbe muss auch für im Zuge eines gerichtlichen Zivilprozesses geschlossen Vergleich gelten.OGH 1 Ob 516/77, 30.03.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041431 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 23.
- OGH 8 ObA 32/18s, 28.08.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wurde ein Anspruch in einem früheren Verfahren rechtskräftig entschieden und hängt Ihr neuer Anspruch davon ab, muss das zweite Gericht diese Entscheidung ohne neue Prüfung zugrunde legen. Für die Begründung oder die Kostenentscheidung des Vorverfahrens gilt das nicht.
Nein. Hat ein Gericht in einem früheren Verfahren nur vorab über den Grund eines Anspruchs entschieden, wirkt das nur in jenem Verfahren. Klagen Sie später aus demselben Rechtsgrund neu, wird der Grund noch einmal geprüft.