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Kann ein früheres Urteil selbst die Grundlage meines Anspruchs sein?

günstig für Kläger betrifft Parteien, Geschädigte, Versicherungsnehmer, Versicherer
Ja. Ein rechtskräftiges Urteil kann wie eine Tatsache wirken, an die das Gesetz oder ein Vertrag eigene Folgen knüpft, etwa das Entstehen, die Änderung oder das Erlöschen eines Anspruchs. Dasselbe gilt für einen im Verfahren geschlossenen Vergleich.

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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 28.08.2018 (23 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1975)

Die Tatbestandswirkung tritt insbesondere dann ein, wenn das rechtskräftige Urteil als juristische Tatsache die Grundlage für den geltend gemachten Anspruch bildet, sei es für die Bildung neuer Privatrechtsansprüche, sei es für deren Änderung oder deren Erlöschen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041431 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 23.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Frühere Entscheidung als Vorfrage

Ja. Wurde ein Anspruch in einem früheren Verfahren rechtskräftig entschieden und hängt Ihr neuer Anspruch davon ab, muss das zweite Gericht diese Entscheidung ohne neue Prüfung zugrunde legen. Für die Begründung oder die Kostenentscheidung des Vorverfahrens gilt das nicht.

günstig für Beklagter Bindung eines Zwischenurteils in Folgeprozessen

Nein. Hat ein Gericht in einem früheren Verfahren nur vorab über den Grund eines Anspruchs entschieden, wirkt das nur in jenem Verfahren. Klagen Sie später aus demselben Rechtsgrund neu, wird der Grund noch einmal geprüft.

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