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Wirkt das Urteil über meine Einwendungen auch für die Zukunft?

günstig für Schuldner betrifft Schuldner, Gläubiger, Verpflichtete
Stellt ein Gericht auf Ihre Klage hin fest, dass ein bestimmter Anspruch erloschen ist, hat dieses Urteil dieselbe Wirkung wie ein Feststellungsurteil. Es steht damit rechtskräftig fest, dass der Anspruch nicht mehr besteht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Ein über eine Oppositionsklage ergehendes Urteil, dass ein bestimmter Anspruch erloschen sei, hat die gleiche Wirkung - insbesondere auch Rechtskraftwirkung - wie ein Feststellungsurteil.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001652 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Feststellungsklage neben der Oppositionsklage

Läuft bereits eine Klage mit Einwendungen gegen den Anspruch, können Sie daneben keine Feststellungsklage auf einen neuen Grund stützen. Sonst würde die Pflicht umgangen, alle Einwendungen auf einmal vorzubringen. Eine solche Klage ist unzulässig und in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zurückzuweisen.

günstig für Gläubiger Einwendungen gegen die Exekution

Nein. Mit einer Klage gegen die Exekution können Sie nur Umstände geltend machen, die nach dem Entstehen des Titels eingetreten sind und den Anspruch beseitigen oder die Fälligkeit hinausschieben. Sie ist kein Mittel, um die rechtskräftige Entscheidung selbst zu bekämpfen.

Verwandte Fragen

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