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Kann ich gegen diesen Beschluss des Berufungsgerichts noch etwas tun?

betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrensbeteiligte
Beschlüsse, die das Berufungsgericht im laufenden Verfahren fasst, können Sie in der Regel nicht bekämpfen. Nur in zwei gesetzlich genannten Fällen ist ein weiteres Rechtsmittel möglich. Trifft keiner davon zu, ist der Beschluss endgültig.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 18.08.2026 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Solange der angefochtene vom Berufungsgericht im Rahmen des Berufungsverfahrens gefaßte Beschluß keine der in § 519 Abs 1 Z 1 und 2 ZPO genannten Tatbestände erfüllt, ist er unanfechtbar (hier: Verwerfung einer Berufung gemäß § 417 Z 4 ZPO).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043796 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 13.

Im Gesetz

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