Wer trägt das Risiko, wenn meine Rechtsmittelgründe unklar sind?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Rechtsmittelwerber, Kläger, Beklagter
Sie selbst. Führen Sie die einzelnen Anfechtungsgründe nicht getrennt aus, obwohl das vorgesehen wäre, gehen alle daraus entstehenden Unklarheiten zu Ihren Lasten.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (17 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1976)
Sind die Rechtsmittelgründe unzulässigerweise nicht getrennt ausgeführt, gehen Unklarheiten zu Lasten des Rechtsmittelwerbers.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: RekursgründeOGH 6 Ob 693/83, 01.12.1983
- RevisionOGH 3 Ob 553/79, 26.09.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041761 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 17.
- OGH 9 Ob 52/26a, 31.07.2026, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 154/25t, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 100/22w, 22.06.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 30/20z, 23.10.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 108/20v, 23.07.2020, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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