Kann ich bekämpfen, dass neues Vorbringen zugelassen wurde?
betrifft Kläger, Beklagte
Im Berufungsverfahren dürfen grundsätzlich keine neuen Behauptungen und Beweise mehr vorgebracht werden. Wird gegen dieses Verbot verstoßen, können Sie das mit Rekurs bekämpfen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 12.03.2024 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Die Verletzung des Novenverbotes kann mit Rekurs angefochten werden (entgegen 2 Ob 155/53, JBl 1954,19).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wenn die neue, erst in zweiter Instanz vorgebrachte Tatsache noch nicht erhoben worden ist - Aufhebungsbeschluß.OGH 4 Ob 589/78, 30.01.1979
- Aufhebung des ertsgerichtlichen Urteiles zur Berücksichtigung eines nach Schluß der mündlichen Verhandlung erster Instanz produzierten Bescheides des Finanzministeriums unzulässig.OGH 6 Ob 4/58, 21.05.1958
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042053 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 27.
- OGH 5 Ob 129/23s, 12.03.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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