Beurteilt das Berufungsgericht nach neuen Beweisen alles neu?
betrifft Kläger, Beklagter, Versicherungsnehmer
In rechtlicher Hinsicht ja. Kommt das Berufungsgericht nach eigener Beweisaufnahme zu geänderten Feststellungen, beurteilt es die Sache rechtlich selbständig, auch ohne dass Sie das rügen. Ausgehen darf es aber nur von dem, was die Parteien in erster Instanz behauptet haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 25.03.2019 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Das Berufungsgericht hat, wenn es infolge Beweiswiederholung oder Verhandlungsergänzung zu geänderten oder doch in wesentlichen Belangen ergänzenden Feststellungen gelangt, den Sachverhalt - unabhängig von einer (gesetzmäßig ausgeführten) Rechtsrüge - einer eigenständigen rechtlichen Beurteilung zu unterziehen. Ihre Grenzen findet die berufungsgerichtliche Kognition jedoch im Hinblick auf die das zivilgerichtliche Verfahren beherrschende Parteienmaxime (Beibringungsgrundsatz) in den von den Parteien in erster Instanz aufgestellten Tatsachenbehauptungen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einwand des fehlenden Deckungsbausteins.OGH 7 Ob 61/22d, 29.07.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042136 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 8 ObA 78/18f, 25.03.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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