Darf das Berufungsgericht die Beweise einfach anders werten?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Nicht ohne Weiteres. Will das Berufungsgericht von den Feststellungen des Erstgerichts abgehen, muss es die betroffenen Beweise selbst noch einmal aufnehmen und nötigenfalls ergänzen. Erst dann darf es eigene Feststellungen treffen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 16.03.2021 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Vermag das Berufungsgericht den - auf Grund eines mängelfreien oder doch zumindest nicht als mangelhaft gerügten Verfahrens getroffenen - Tatsachenfeststellungen des Erstgerichtes nicht zu folgen, dann hat es nach § 488 ZPO vorzugehen und sich durch Wiederholung und allenfalls auch Ergänzung der in erster Instanz aufgenommenen, seiner Ansicht nach unrichtig gewürdigten Beweise die Grundlage für eine eigene Entscheidung zu verschaffen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei gegenteiliger Auffassung könnte das Berufungsgericht dem Erstgericht eine bestimmte Würdigung der Beweise vorschreiben, was mit dem Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 272 ZPO) unvereinbar wäre. Diese Verpflichtung gilt umso mehr für das Berufungsverfahren in arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten.OGH 4 Ob 12/84, 04.06.1985
- Es geht nicht an, dass das Berufungsgericht die Entscheidung des in seiner richterlichen Beweiswürdigung freien Gerichtes erster Instanz aufhebt, weil es Bedenken gegen dessen Feststellungen hat, und das Erstgericht an seine Richtlinien zur Beweiswürdigung zu binden sucht.OGH 5 Ob 791/80, 07.04.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042081 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 15.
- OGH 5 Ob 195/20t, 16.03.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 217/19a, 20.02.2020, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Beweiswürdigung im Berufungsverfahren
Verfahrensrecht · Änderung der Beweiswürdigung nach Ergänzungsauftrag
Verfahrensrecht · Änderung der Feststellungen in der Berufung
Verfahrensrecht · Indizienbeweis und Beweiswiederholung
Verfahrensrecht · Rechtliche Beurteilung nach Beweisergänzung