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Zählt ein Widerspruch in der Begründung als Ungültigkeitsgrund?

günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Ungültig ist eine Entscheidung nur, wenn sich einzelne Aussprüche im Spruch selbst logisch ausschließen. Widersprüche in der Begründung reichen dafür nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Ein den Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 9 darstellender Widerspruch liegt vor, wenn einzelne Aussprüche innerhalb des Spruches der Entscheidung einander logisch ausschließen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042171 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 23.

Im Gesetz

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