Ist ein schlecht begründetes Urteil deswegen ungültig?
betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Nichtig ist eine Entscheidung aus diesem Grund nur dann, wenn ihr Spruch in sich widersprüchlich ist oder wenn eine Begründung überhaupt fehlt. Ist die Begründung bloß mangelhaft, liegt keine Nichtigkeit vor.
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Ständige Rechtsprechung seit 1949, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (171 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1949)
Eine Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO ist nur dann gegeben, wenn ein Widerspruch im Spruch selbst und ein Mangel der Gründe überhaupt, nicht aber, wenn eine mangelhafte Begründung vorliegt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mangelhafte Begründung eines Schiedsspruchs als Aufhebungsgrund bejaht.OGH 18 OCg 3/16i, 28.09.2016
- Eine unzureichende Begründung erfüllt den Tatbestand des § 57 Z 1 AußStrG nicht, vermag sie doch eine Überprüfung des Beschlusses nicht zu hindern.OGH 16 Ok 6/09, 15.07.2009
- Die Nichtigkeitssanktion des § 477 Abs 1 Z 9 ZPO umfasst drei Fälle: a) die Fassung der Entscheidung ist so mangelhaft, dass ihre Überprüfung nicht mit Sicherheit vorgenommen werden kann; b) die Entscheidung steht mit sich selbst im Widerspruch; c) für die Entscheidung sind gar keine Gründe angegeben.OGH 5 Ob 155/08t, 26.08.2008
- Eine Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO ist nur dann gegeben, wenn die Entscheidung gar nicht oder so mangelhaft begründet ist, dass sie sich nicht überprüfen lässt.OGH 1 Ob 245/98f, 24.11.1998
- Unzweifelhafte Fehlformulierung bildet keinen Nichtigkeitsgrund.OGH 8 ObA 108/98k, 16.04.1998
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Ein angeblicher Widerspruch in den Gründen einer Entscheidung bewirkt keinen Revisionsgrund im Sinne des § 503 Z 1 ZPO.OGH 9 ObA 50/92, 13.05.1992
- Hier: Der Nichtigkeitsgrund der mangelnden Begründung ist nur dann gegeben, wenn die Entscheidung gar nicht oder so unzureichend begründet ist, dass sie nicht überprüfbar ist.OGH 8 Ob 513/87, 21.10.1987
- Unter Widerspruch ist nicht ein Widerspruch in den Gründen oder zwischen Spruch und Gründen gemeint.OGH 6 Ob 695/85, 21.11.1985
- Ein Begründungsmangel nach § 477 Abs 1 Z 9 ZPO liegt nicht vor, wenn Entscheidungsgründe nur unvollständig geblieben sind.OGH 3 Ob 523/84, 04.04.1984
- Keine Nichtigkeit, wenn sich bloß ein offensichtlicher Schreibfehler in der Begründung findet oder sich die Begründung infolge eines Rechtsirrtums als mangelhaft herausstellt.OGH 1 Ob 566/80, 14.05.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042133 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
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- OGH 4 Ob 199/21z, 23.02.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 87/20k, 07.12.2020, Fall aus Steiermark
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Im Gesetz
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