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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 18.08.2026 · Fall aus Wien

OGH 7 Ob 67/26t

Worum es ging: Wird meine Dienstwohnung zur Mietwohnung, wenn ich bleiben darf?

Fachgebiete laut RIS: Bestandrecht

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Nicht ohne Weiteres. Dass Sie nach dem Ende des Dienstverhältnisses jahrelang in der Wohnung bleiben durften, bedeutet noch nicht, dass daraus ein Mietverhältnis mit vollem Kündigungsschutz geworden ist. Eine solche Umwandlung ist zwar auch stillschweigend möglich, dafür gelten aber sehr strenge Maßstäbe.

Grund für die Ausnahmeregelung des MRG ist der Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, der es angebracht erscheinen lässt, auch die Überlassung der Wohnung nicht nach den Schutzbestimmungen des MRG, sondern ebenso wie de …

Hat das Berufungsgericht einen behaupteten Fehler des Erstgerichts geprüft und verneint, ist die Sache erledigt. Sie können diesen Mangel in der Revision nicht noch einmal geltend machen.

Hat das Berufungsgericht geprüft, ob im erstinstanzlichen Verfahren eine Nichtigkeit vorlag, und dies verneint, ist dieser Punkt erledigt. Sie können ihn in der dritten Instanz nicht mehr aufgreifen.

Lehnt das Berufungsgericht Ihre Beschwerde über einen nicht gehörten Zeugen mit der Begründung ab, Sie hätten nicht gesagt, was der Zeuge beweisen soll, und stimmt das mit dem Akt nicht überein, dann liegt ein Verfahrensfehler vor. Diesen können Sie beim Höchstgericht geltend machen.

Bringen Sie in der Berufung vor, dass dem ersten Gericht ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, muss sich das Berufungsgericht damit befassen. Übergeht es diesen Punkt, leidet das Berufungsverfahren selbst an einem Mangel.

Verneint das Berufungsgericht einen Fehler des Erstgerichts mit einer Begründung, die im Akt keine Deckung findet, ist das keine falsche Wiedergabe des Akteninhalts, sondern ein Mangel des Berufungsverfahrens. Genau so müssen Sie es in Ihrem Rechtsmittel geltend machen, damit der Oberste Gerichtshof es aufgreift.

Wenn Sie eine falsche rechtliche Beurteilung geltend machen, müssen Sie von den Tatsachen ausgehen, die das Gericht festgestellt hat, und daran den Irrtum aufzeigen. Stützen Sie sich auf einen anderen Sachverhalt, kann das Urteil rechtlich nicht überprüft werden.

Verwirft das Berufungsgericht eine Berufung, die auf Nichtigkeit gestützt war, können Sie diesen Beschluss weder mit Revision noch mit Rekurs bekämpfen. Das gilt auch dann, wenn er in das Urteil des Berufungsgerichts aufgenommen wurde.

Sie müssen darlegen, warum die rechtliche Beurteilung unrichtig ist, und dabei vom festgestellten Sachverhalt ausgehen. Fehlt diese Darlegung, ist Ihre Rechtsrüge nicht gesetzmäßig ausgeführt. Das Gericht behandelt sie dann nicht.

Beschlüsse, die das Berufungsgericht im laufenden Verfahren fasst, können Sie in der Regel nicht bekämpfen. Nur in zwei gesetzlich genannten Fällen ist ein weiteres Rechtsmittel möglich. Trifft keiner davon zu, ist der Beschluss endgültig.

Aus der Weiterbelassung des Arbeitnehmers in der Dienstwohnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann nicht ohne weiteres auf den Willen des Arbeitgebers geschlossen werden, nunmehr mit dem Arbeitnehmer einen nach …

Der Kündigungsschutz gilt für Werkswohnungen nur eingeschränkt. Eine Wohnung ist aber nur dann eine Werkswohnung, wenn es zwei getrennte Verträge gibt und der Dienstvertrag im Vordergrund steht, also Anlass für die Wohnungsvergabe war. Auch ein Dritter kann Vermieter sein, wenn der Dienstgeber maßgeblichen Einfluss auf die Vergabe der Wohnung hat.

Ob die Ausnahme vom Mietrechtsgesetz für Ihr Objekt gilt, richtet sich nach dem Zeitpunkt der Vermietung. Spätere Umbauten ändern daran nichts, auch dann nicht, wenn sie auf Wunsch der antragstellenden Seite vorgenommen wurden.

Nein. Steht der Inhalt einer Urkunde außer Streit und ist er in den Feststellungen enthalten, darf ihn das Gericht seiner rechtlichen Beurteilung zugrunde legen. Eine mündliche Berufungsverhandlung muss dafür nicht von Amts wegen durchgeführt werden.

Das Unterbleiben der Zurückweisung eines während des noch aufrechten Versicherungsverhältnisses erklärten „Widerrufs“ einer zuvor wirksam erfolgten Kündigung, ist als Zustimmung zu dem darin gelegenen Anbot auf Fortführu …

Waren bei Abschluss des Mietvertrags noch höchstens zwei Wohnungen oder Geschäftsräume vorhanden, stand aber schon fest, dass es bei Mietbeginn mehr sein werden, kommt es auf den Zustand bei Mietbeginn an. Die Ausnahme für kleine Häuser fällt dann weg und das Mietrechtsgesetz gilt für Sie in vollem Umfang.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

MRG § 1 ZPO § 519

Entscheidungstext

46 Absätze, 12.223 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

18.08.2026

Geschäftszahl

7Ob67/26t

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Solé als Vorsitzende und die Hofrätin sowie die Hofräte Dr. Weber, Mag. Fitz, Mag. Jelinek und Mag. Böhm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei W* Verein *, vertreten durch die Doschek Rechtsanwalts GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei P* O*, vertreten durch MMag. Dr. Katharina Kubik, Rechtsanwältin in Wien, diese vertreten durch Dr. Silvia Vinkovits, Rechtsanwältin in Wien, wegen Räumung, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 11. März 2026, GZ 38 R 241/25k-65, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Meidling vom 25. August 2025, GZ 33 C 58/22v-59, bestätigt wurde, zu Recht erkannt:

Spruch

Der Revision wird nicht Folge gegeben.

Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 402,86 EUR (darin enthalten 67,14 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.

Text

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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