Kann ich bekämpfen, wie das Gericht die Beweise gewürdigt hat?
betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Rechtsmittelwerber
Eine Aktenwidrigkeit gibt es nur, wenn der Inhalt einer Urkunde oder eines Protokolls unrichtig wiedergegeben wurde und dadurch ein fehlerhaftes Bild entstand. Weicht das Ergebnis der Beweisaufnahme bloß vom Vorbringen ab, genügt das nicht. Auch die Überlegungen der Gerichte zur Beweiswürdigung können Sie so nicht bekämpfen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (177 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Eine Aktenwidrigkeit ist nur gegeben, wenn Feststellungen auf aktenwidriger Grundlage getroffen werden, das heißt wenn der Inhalt einer Urkunde, eines Protokolls oder eines sonstigen Aktenstückes unrichtig wiedergegeben und infolgedessen ein fehlerhaftes Sachverhaltsbild der rechtlichen Beurteilung unterzogen wurde, nicht aber schon dann, wenn das auf Grund der Beweisaufnahme gewonnene Sachverhaltsbild bloß vom Parteienvorbringen abweicht. Erwägungen der Tatsacheninstanzen, weshalb ein Sachverhalt als erwiesen angenommen oder bestimmte Feststellungen nicht getroffen werden können, fallen in das Gebiet der Beweiswürdigung, können daher weder eine Aktenwidrigkeit bilden noch gegen den Dispositionsgrundsatz verstoßen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine vom Berufungsgericht mit nicht aktenwidriger Begründung verneinte Aktenwidrigkeit kann in dritter Instanz nicht mehr geltend gemacht werden.OGH 10 Ob 52/24f, 17.12.2024
- Hier: vertretbares Auslegungsergebnis des ProzessvortragsOGH 10 Ob 6/24s, 13.08.2024
- Hier: Lediglich unrichtige Interpretation des Parteienvorbringens behauptet.OGH 8 Ob 3/23h, 25.01.2023
- Das Unterbleiben einer Auseinandersetzung des Berufungsgerichts mit vorgelegten Unterlagen stellt keine Aktenwidrigkeit dar.OGH 9 ObA 79/22s, 28.09.2022
- Aktenwidrigkeit kann keinesfalls in (allenfalls unrichtigen) rechtlichen Schlussfolgerungen bestehen, sondern vielmehr nur in einem Widerspruch von tatsächlichen Annahmen des Gerichts zum Akteninhalt.OGH 7 Ob 41/14a, 22.04.2014
Alle 19 Ergänzungen anzeigen
- Schlussfolgerungen aus einem Urkundeninhalt begründen keine Aktenwidrigkeit.OGH 5 Ob 221/13f, 21.02.2014
- Hier: Kartellverfahren.OGH 16 Ok 8/10, 12.12.2011
- Die Aussagekraft einzelner Beweisergebnisse fällt in das Gebiet der Beweiswürdigung und begründet keine Aktenwidrigkeit.OGH 2 Ob 52/07x, 12.04.2007
- Die Vorgangsweise des Berufungsgerichtes, die Übernahme der bekämpften Feststellungen im Wesentlichen nur auf einen gar nicht aufgenommenen Beweis zu stützen, verwirklicht aufgrund der hier vorliegenden Entscheidungsrelevanz dieser Feststellung den Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit.OGH 2 Ob 66/06d, 10.08.2006
- Dass die Vorinstanzen dem in diesem Verfahren eingeholten Sachverständigengutachten und nicht dem im Zwangsversteigerungsverfahren eingeholten Schätzungsgutachten eines anderen gerichtlichen Sachverständigen folgten, bildete einen nicht revisiblen Akt der Beweiswürdigung.OGH 6 Ob 117/05g, 01.12.2005
- Eine Aktenwidrigkeit ist nur gegeben, wenn ein Widerspruch zwischen dem Akteninhalt und den die Entscheidung tragenden wesentlichen Tatsachen (nach den Gründen des angefochtenen Urteils) vorliegt und dies aus den Prozessakten selbst erkennbar ist.OGH 3 Ob 155/05y, 24.11.2005
- Bei einer allenfalls unrichtigen Auslegung einer Urkunde handelt es sich hingegen um eine rechtliche Beurteilung.OGH 3 Ob 210/05m, 20.10.2005
- Die "vollinhaltliche" Übernahme der Feststellungen des Erstgerichts durch das Berufungsgericht kann schon begrifflich nicht aktenwidrig sein.OGH 7 Ob 16/03h, 26.02.2003
- Wenn dem Urteil des Berufungsgerichtes in einem wesentlichen Punkt eine tatsächliche Voraussetzung zu Grunde gelegt wird, welche mit den Prozessakten erster oder zweiter Instanz im Widerspruch steht.OGH 10 ObS 228/02f, 22.10.2002
- Die Aktenwidrigkeit muss für das Urteil von wesentlicher Bedeutung, also geeignet sein, die Entscheidungsgrundlage zu verändern.OGH 10 ObS 194/99y, 14.09.1999
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 235/90, 10.10.1990
- Keine Aktenwidrigkeit liegt vor, wenn das Berufungsgericht bei seiner rechtlichen Beurteilung eine Feststellung nicht berücksichtigt hat.OGH 6 Ob 810/81, 26.05.1982
- Hier: Verschiedene Auffassungen der Vorinstanzen über Auffälligkeit einer Klausel.OGH 6 Ob 589/81, 18.11.1981
- Die behauptete unrichtige rechnerische Auslegung einer Vertragsurkunde vermag keinesfalls einen Widerspruch zwischen dem Urkundenwortlaut und den zur Entscheidungsgrundlage herangezogenen Tatsachen aufzuzeigen.OGH 6 Ob 634/81, 27.05.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043347 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
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