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Ist es zulässig, dass mein Anspruch an einem Stichtag scheitert?

betrifft Arbeitnehmer, Pensionisten, Versicherte, Antragsteller
Ja. Dass ein Gesetz nach einem Stichtag unterscheidet und damit ähnliche Fälle verschieden behandelt, verstößt für sich allein nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Der Gesetzgeber darf zeitliche Grenzen ziehen, auch wenn Sie dadurch knapp durchfallen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (19 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1991)

Eine zeitliche Differenzierung durch eine Stichtagsregelung verstößt nicht grundsätzlich gegen das Gleichheitsgebot. § 17 Abs 2 IESG stellt auf die Fälligkeit nach Gesetz oder Kollektivvertrag ab.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053393 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 19.

Im Gesetz

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