Was muss ich in meinem Rechtsmittel zum Höchstgericht schreiben?
betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Wer sich außerordentlich an den Obersten Gerichtshof wendet, muss genau angeben, von welchen früheren Entscheidungen das Gericht abgewichen sein soll und worin die Rechtsprechung uneinheitlich ist. Fehlen diese Angaben, ist das Rechtsmittel nicht gesetzmäßig ausgeführt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 28.06.2023 (39 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Führt der Rechtsmittelwerber nicht aus, von welchen Entscheidungen des OGH abgewichen worden sein soll und inwiefern die Rechtsprechung nicht einheitlich ist, ist die außerordentliche Revision nicht gesetzmäßig ausgeführt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Enthält das Rechtsmittel keine Zulassungsbeschwerde, ist es nicht gesetzmäßig ausgeführt.OGH 5 Ob 306/03s, 20.01.2004
- Haben die Revisionswerber die ihrer Ansicht nach erhebliche Rechtsfrage in ihrer Zulassungsbeschwerde nicht bestimmt bezeichnet, löst dies kein Verbesserungsverfahren aus.OGH 7 Ob 169/02g, 07.08.2002
- Die bloße (und nicht weiter substanziierte Behauptung), die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichts stehe im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung, ist in diesem Sinn nicht ausreichend.OGH 10 Ob 186/02d, 18.07.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043650 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 39.
- OGH 6 Ob 113/23w, 28.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 42/22b, 18.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 198/22v, 18.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 76/22z, 14.07.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 216/21k, 14.12.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 115/17w, 29.11.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Begründung eines Rechtsmittels an das Höchstgericht
Verfahrensrecht · Umfang der Prüfung einer außerordentlichen Revision
Verfahrensrecht · Verweis auf frühere Schriftsätze
Verfahrensrecht · Begründung der Zulässigkeit im außerordentlichen Rechtsmittel
Verfahrensrecht · Einbringungsort der Revisionsbeantwortung