Zum Inhalt springen

Was muss ich in meinem Rechtsmittel zum Höchstgericht schreiben?

betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Wer sich außerordentlich an den Obersten Gerichtshof wendet, muss genau angeben, von welchen früheren Entscheidungen das Gericht abgewichen sein soll und worin die Rechtsprechung uneinheitlich ist. Fehlen diese Angaben, ist das Rechtsmittel nicht gesetzmäßig ausgeführt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 28.06.2023 (39 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Führt der Rechtsmittelwerber nicht aus, von welchen Entscheidungen des OGH abgewichen worden sein soll und inwiefern die Rechtsprechung nicht einheitlich ist, ist die außerordentliche Revision nicht gesetzmäßig ausgeführt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043650 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 39.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Begründung eines Rechtsmittels an das Höchstgericht
Verfahrensrecht · Umfang der Prüfung einer außerordentlichen Revision
Verfahrensrecht · Verweis auf frühere Schriftsätze
Verfahrensrecht · Begründung der Zulässigkeit im außerordentlichen Rechtsmittel
Verfahrensrecht · Einbringungsort der Revisionsbeantwortung