Darf ich in meinem Rechtsmittel auf frühere Schriftsätze verweisen?
betrifft Kläger, Beklagter, Verfahrensbeteiligte
Wenn Sie an das Höchstgericht schreiben, müssen Sie Ihre Gründe dort selbst ausführen. Ein bloßer Verweis auf frühere Schriftsätze wird nicht beachtet. Das kann dazu führen, dass Ihr Rechtsmittel erfolglos bleibt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (207 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1950)
Verweisungen in der Revision beziehungsweise Revisionsbeantwortung auf den Inhalt der Berufungsschrift beziehungsweise Berufungsmitteilung sind für den OGH unbeachtlich und müssen gegebenenfalls zur Verwerfung der Revision führen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verweis in der Revision auf andere Schriftsätze und pauschal auf das bisherige Vorbringen.OGH 8 Ob 128/25v, 24.03.2026
- Soweit die Beklagten zu einem Einwand pauschal auf ihr Vorbringen erster Instanz verweisen, kann eine Befassung mit diesem Einwand schon aufgrund des unzulässigen und unbeachtlichen Verweises auf bereits erstattetes Prozessvorbringen nicht erfolgen.OGH 2 Ob 111/24y, 25.07.2024
- Damit ist es aber unzulässig, im Rechtsmittel pauschal auf die Ausführungen im Wiedereinsetzungsantrag oder Widerspruch zu verweisen, ungeachtet dessen, ob sich diese in derselben oder in einer anderen Eingabe (Ordnungsnummer) finden.OGH 8 Ob 99/19w, 18.11.2019
- Daran, dass nach der höchstgerichtlichen Judikatur jede Rechtsmittelschrift ein in sich geschlossener selbständiger Schriftsatz ist, ändert sich nichts dadurch, dass das Rechtsmittel – in Entsprechung der honorarrechtlichen Vorschrift des § 22 RATG – mit anderen Rechtsbehelfen verbunden wird.OGH 8 Ob 99/19w, 18.11.2019
- Ein derartiger Verweis ist regelmäßig unzulässig und unbeachtlich.OGH 1 Ob 242/17w, 30.04.2018
Alle 25 Ergänzungen anzeigen
- Verweis auf Inhalt der Rekursentscheidung.OGH 3 Ob 10/17t, 07.06.2017
- Soweit im Revisionsrekurs auf frühere Ausführungen im Rekurs verwiesen wird, ist dies unzulässig und unbeachtlich.OGH 5 Ob 20/10t, 22.06.2010
- Verweis auf Rekursausführungen im Revisionsrekurs.OGH 6 Ob 10/10d, 18.02.2010
- Hier: Verweisungen in der Revision der beklagten Partei auf Ausführungen in der Revisionsschrift der Nebenintervenientin.OGH 1 Ob 114/08h, 11.08.2008
- Hier: Verfahren zur Aufhebung einer einstweiligen Verfügung.OGH 17 Ob 11/08d, 20.05.2008
- Hier: Hinweis auf die bisherige Argumentation in der Klagebeantwortung und der Berufung.OGH 6 Ob 324/00s, 17.01.2001
- Ein solcher Mangel der Rechtsmittelschrift ist auch nicht verbesserungsfähig.OGH 10 ObS 168/99z, 05.10.1999
- Hier: Verweisung auf den Inhalt eines Urteils, das aufgrund einer anderen (fremden) Rechtsmittelschrift ergangen ist, sodass Rechtsmittelausführungen aus diesem Hinweis nicht abgeleitet werden können.OGH 1 Ob 322/98d, 19.01.1999
- Es ist unzulässig, den Inhalt eines anderen (Rechtsmittelsatzes oder sonstigen) Schriftsatzes zum Inhalt eines Rechtsmittels zu machen.OGH 9 ObA 184/98v, 11.11.1998
- Es können nur solche Ausführungen berücksichtigt werden, die im Rechtsmittel selbst oder zumindest ausdrücklich gegenüber dem Rechtsmittelgericht geltend gemacht werden.OGH 10 ObS 2303/96s, 12.09.1996
- Dieser Mangel betrifft den Inhalt und nicht die Form, sodass er auch nicht im Sinne des § 84 ZPO verbesserungsfähig ist.OGH 14 Ob 224/86, 27.01.1987
- AußerstreitverfahrenOGH 6 Ob 851/81, 13.01.1982
- Wenn zulässlich der Verweisung auf die einschlägigen Rechtsfragen nicht so weit eingegangen ist, dass auch ohne Heranziehung der Berufungsschrift dazu Stellung genommen werden kann.OGH 1 Ob 726/79, 17.10.1979
- "Bisher erstatteten Rechtsmittelschriften".OGH 4 Ob 372/76, 19.10.1976
- Hier: Verweisung auf das vorangegangene Prozessvorbringen.OGH 4 Ob 549/75, 10.06.1975
- Hier: Allgemein für Verweisungen auf andere Schriftsätze in Rechtsmitteln im Rückstellungsverfahren.OGH Rkv 1/73, 30.03.1973
- Hier: Betreffend die Rechtsrüge.OGH 7 Ob 24/73, 21.03.1973
- Auf den Berufungsantrag verweisender Revisionsantrag.OGH 1 Ob 340/71, 19.01.1972
- Hier: Rekurs gegen berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschluss.OGH 6 Ob 346/67, 24.01.1968
- Ebensowenig genügt die bloße Bezugnahme auf die Begründung des erstgerichtlichen Urteils ohne nähere Darstellung der Rechtsansicht, auf deren Boden die Revision steht.OGH 6 Ob 119/63, 19.06.1963
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043579 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 207.
- OGH 1 Ob 49/26a, 27.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 47/26h, 20.05.2026, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 128/25v, 24.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 36/25i, 21.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 79/25m, 24.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 105/24t, 19.03.2025
- OGH 2 Ob 111/24y, 25.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 67/24x, 26.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 156/23d, 04.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 23/23i, 13.02.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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