Kann ich weitergehen, wenn beide Gerichte anders begründet abgelehnt haben?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Unbeachtlich ist dabei die verwendete Entscheidungsform.OGH 2 Ob 54/93, 16.09.1993
- Keine bestätigende Entscheidung im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO liegt vor, falls ein Wiedereinsetzungsantrag von der ersten Instanz aus sachlichen Erwägungen abgewiesen, von der zweiten Instanz jedoch wegen Verspätung zurückgewiesen wird.OGH 7 Ob 208/70, 11.11.1970
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044263 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 8 Ob 51/24v, 26.08.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 8 ObA 23/21x, 28.04.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wurde Ihr Antrag abgewiesen, ohne dass die Gegenseite dazu gehört wurde, und hat das zweite Gericht diese Abweisung bestätigt, ist der Weg zum Obersten Gerichtshof verschlossen. Auch ein außerordentliches Rechtsmittel ist dann ausgeschlossen. Dass Ihnen der Beschluss oder der Rekurs zugestellt wurde, ändert daran nichts.
Ja. Im Verfahren über den Revisionsrekurs ist immer beiden Seiten Gehör zu geben. Auch ein Rekursverfahren, das an sich einseitig bliebe, wird zweiseitig, wenn der Sicherungsantrag oder die angefochtene Entscheidung dem Gegner tatsächlich zugestellt wurde.