Muss ich selbst nachschauen, ob mich jemand geklagt hat?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 20.07.2017 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Den Mangel des Verschuldens hat die Partei, welche eine prozessuale Diligenzpflicht trifft, zu beweisen.OGH 10 Ob 127/00z, 10.07.2001
- Ein Verschulden liegt insbesondere auch dann vor, wenn die Partei bereitstehende Beweismittel nicht anbietet.OGH 10 Ob 73/01k, 03.04.2001
- An die gerade im Falle der rechtsanwaltlich vertretenen Partei ein strenger Maßstab angelegt werden; sie findet aber auch hier ihre Grenze in der Anwendung der zumutbaren Sorgfalt, wobei die Zumutbarkeit nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden muß.OGH 8 Ob 36/81, 21.05.1981
- Sorgfaltspflicht nach § 1297 ABGB.OGH 5 Ob 18/68, 24.01.1968
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044570 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 18.
- OGH 5 Ob 49/17t, 20.07.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 46/17h, 07.07.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie dürfen selbst klagen, solange noch kein vollstreckbarer Titel besteht. Auf den Ausgang eines Verfahrens, das jemand anderer führt, müssen Sie nicht warten. Das gilt besonders dann, wenn verschiedene Anwälte die Ansprüche unterschiedlich begründen und der Ausgang deshalb nicht derselbe sein muss.
Dass die geforderte Leistung nur Zug um Zug gegen eine Gegenleistung zu erbringen ist, berücksichtigt das Gericht nicht von sich aus. Es genügt, wenn sich die klagende Seite noch im Rechtsmittelverfahren bereit erklärt, ihre Gegenleistung zu erbringen.