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Muss ich selbst nach Zeugen suchen?

günstig für Prozessgegner betrifft Kläger, Beklagter
Sie müssen im Verfahren die zumutbare Sorgfalt anwenden. Dazu gehört, dass Sie selbst die zumutbaren Erhebungen anstellen, um jene Zeugen zu finden, die Ihren Standpunkt stützen können. Tun Sie das nicht, verletzen Sie Ihre Pflicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Ein Verstoß gegen die prozessuale Diligenzpflicht kann auch darin bestehen, dass eine Partei nicht die ihr zumutbaren Erhebungen pflegt, um die zur Dartuung ihres Prozessstandpunkts erforderlichen Zeugen auszuforschen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109743 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 17.

Im Gesetz

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