Muss ich warten, bis jemand anderer geklagt hat?
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 24.04.2025 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unterlassungsgebot nach § 1330 ABGB.OGH 6 Ob 227/21g, 18.11.2022
- Dass das Exekutionsgericht den Titel anders auslegt und einen Titelverstoß verneint begründet dennoch kein rechtliches Interesse an der Schaffung eines neuen, präziseren Titels, wenn diese Auslegung unrichtig ist.OGH 4 Ob 5/20v, 02.07.2020
- Hier: Unterlassungsgebot aus einem vorangegangenen Verbandsverfahren nach § 28 KSchG betreffend die Verwendung sinngleicher Klauseln.OGH 2 Ob 215/10x, 27.02.2012
- Hier: Rechtsschutzinteresse verneint, weil der Kanzleikollege des Klägers bereits über einen rechtskräftigen Titel verfügt.OGH 4 Ob 42/07s, 20.03.2007
- Das gilt auch dann, wenn ein Exekutionsantrag in erster Instanz zu Unrecht abgewiesen wurde. Die Klägerin muss im Exekutionsverfahren Abhilfe suchen, wenn die von ihr beantragte Exekution nicht bewilligt wird, obwohl der ihr bereits zur Verfügung stehende rechtskräftige Titel das neue Verhalten der Beklagten erfasst.OGH 4 Ob 221/05m, 24.01.2006
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- Bildet das im ersten Verfahren bereits erwirkte Gebot einen tauglichen Exekutionstitel zur Abstellung auch des gesamten im zweiten Verfahren behaupteten Verhaltens, fehlt der Klägerin insoweit das Rechtsschutzbedürfnis.OGH 4 Ob 36/03b, 29.04.2003
- Zu fragen ist immer, ob das im ersten Verfahren bereits erwirkte Gebot einen tauglichen Exekutionstitel zur Abstellung auch des gesamten im zweiten Verfahren behaupteten Verhaltens bildet.OGH 4 Ob 273/01b, 27.11.2001
- Wird im zweiten Verfahren ein Sachverhalt behauptet, der über den im ersten Verfahren geltend gemachten Sachverhalt hinausgeht und der, für sich allein genommen, das Sicherungsbegehren zu begründen vermag, dann ist der Rechtsschutz des zweiten Klägers durch die einstweilige Verfügung nicht vollständig gewahrt.OGH 4 Ob 56/93, 08.06.1993
- Hier: Frage der Passivlegitimation.OGH 4 Ob 16/91, 12.03.1991
- Waren aber die Exekutionsschritte der Medieninhaberin rechtlich verfehlt, dann kann der Verlegerin nicht das Recht abgesprochen werden, ihrerseits den - richtigen - Weg der Klageführung zu beschreiten.OGH 4 Ob 89/90, 12.06.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079417 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 19.
- OGH 10 Ob 68/24h, 24.04.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 91/21x, 25.01.2022, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 5/20v, 02.07.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 28 · Unterlassungsanspruch
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 226
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Niemand muss sich darum kümmern, ob ein Dritter eine Klage gegen ihn einbringen will oder eingebracht hat. Sie müssen weder Amtsblätter durchsuchen noch sonst Erhebungen anstellen. Ihre Sorgfaltspflichten gelten nur innerhalb des Verfahrens.
Nur dann, wenn Ihnen der geltend gemachte Anspruch in eigener Person auch wirklich zusteht. Fehlt Ihnen diese Berechtigung, wird die Klage abgewiesen.