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Zählt bei der Kündigung die Zustellung oder die Verhandlung?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Grundsätzlich kommt es darauf an, wie die Lage bei der Zustellung der Aufkündigung war. Ausnahmsweise werden spätere Entwicklungen bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz berücksichtigt, wenn das nötig ist, um eine offenbar unbillige Entscheidung zu Lasten des Mieters zu vermeiden. Das gilt vor allem bei Kündigungsgründen, die eine Vorschau auf die Zukunft verlangen, etwa beim Eigenbedarf.

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Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 05.07.2019 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1951)

Grundsätzlich ist die Zulässigkeit einer Kündigung nach dem Zeitpunkt ihrer Zustellung zu beurteilen. Ausnahmsweise ist jedoch auf die Verhältnisse bei Schluss der Verhandlung erster Instanz Rücksicht zu nehmen, wenn dies im Interesse des Mieters erforderlich ist, um eine offenbar unbillige Entscheidung zu vermeiden. Dies gilt insbesondere auch für den Kündigungsgrund des § 19 Abs 2 Z 10 MG (Verurteilung zu 5 Jahren Kerker).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044892 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 26.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bedarfsprognose

Beurteilt wird grundsätzlich die Lage im Zeitpunkt der Weitergabe der Wohnung. Das Gericht darf dabei auch Umstände heranziehen, die erst später abschließend beurteilbar wurden. Ereignisse, die erst nach der Weitergabe oder gar erst nach Zustellung der Kündigung eintreten, zählen dagegen nicht.

günstig für Vermieter Maßgeblicher Zeitpunkt der Aufkündigung

Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem Ihnen die Aufkündigung zugestellt wurde. Ändern Sie Ihr Verhalten danach, wirkt sich das nur aus, wenn dadurch eine Wiederholung ausgeschlossen ist. Dauern die Störungen an, hilft Ihnen die Änderung nicht.

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