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Gelten dieselben Regeln für alle Hindernisse eines Verfahrens?

betrifft Kläger, Beklagter
Das Gesetz nennt für einzelne Hindernisse, die einem gerichtlichen Verfahren entgegenstehen, bestimmte Folgen. Nach Rechtsprechung und Lehre gelten diese Folgen für alle solchen Hindernisse gleichermaßen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Die im § 42 Abs 3 JN für einzelne Prozesshindernisse normierten Rechtsfolgen gelten nach Lehre und Rechtsprechung für alle Prozesshindernisse.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046234 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 22.

Im Gesetz

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