Schadet ein Hindernis, das während des Verfahrens wieder weggefallen ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 25.07.2017 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schiedsanhängigkeit nach Wiener Regeln (WR).OGH 7 Ob 79/22a, 29.06.2022
- Dieser Grundsatz gilt ganz allgemein für den nachträglichen Wegfall des Prozesshindernisses der Unzulässigkeit des Rechtswegs, der inländischen Gerichtsbarkeit, der Unzuständigkeit oder der Streitanhängigkeit. Maßgeblich sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der erstgerichtlichen Entscheidung.OGH 7 Ob 79/22a, 29.06.2022
- Maßgeblich sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der erstgerichtlichen Entscheidung.OGH 6 Ob 230/18v, 21.03.2019
- Dies gilt auch für den nachträglichen Wegfall des Prozesshindernisses der Unzulässigkeit des Rechtsweges.OGH 2 Ob 261/05d, 02.03.2006
- Zur Heilung der Nichtigkeit (und damit Wegfall eines Klagezurückweisungsgrundes) kommt es allerdings, wenn vor der gerichtlichen Wahrnehmung der Unzulässigkeit des Rechtsweges der Prozessgegner des anmeldenden Gläubigers in der Prüfungstagsatzung eine Bestreitungserklärung abgegeben hat.OGH 9 ObA 105/04p, 17.11.2004
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Prozesssperre nach § 6 Abs 1 KO.OGH 9 ObA 105/04p, 17.11.2004
- Der Einwand der Streitanhängigkeit ist dann nicht gerechtfertigt, wenn zum Zeitpunkt der erstgerichtlichen Entscheidung die Klage des Vorverfahrens zurückgezogen wurde.OGH 8 ObA 1212/95, 18.01.1996
- Daher wirkt nicht nur der nachträgliche Eintritt der Zuständigkeitsmerkmale heilend, sondern ebenso auch der nachträgliche Wegfall des Prozesshindernisses der fehlenden inländischen Gerichtsbarkeit oder der Unzulässigkeit des Rechtsweges.OGH 5 Ob 523/95, 21.09.1995
- Hier: StreitanhängigkeitOGH 6 Ob 598/91, 07.11.1991
- Dies gilt aber - jedenfalls im Fall prorogabler Unzuständigkeit - nur bis zum Schluss der Verhandlung in erster Instanz über die Unzuständigkeitseinrede oder, wenn keine abgesonderte Verhandlung darüber stattfindet, bis zum Schluss der Verhandlung in erster Instanz.OGH 2 Ob 508/90, 31.01.1990
- § 29 JN normiert aus prozessökonomischen Gründen eine Fortdauer der Zuständigkeit nicht aber auch eine solche der Unzuständigkeit.OGH 6 Ob 682/84, 08.11.1984
- Hier: SchiedsgerichtsbarkeitOGH 4 Ob 88/82, 10.05.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039748 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 19.
- OGH 9 ObA 91/17y, 25.07.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Läuft über Ihr Hauptbegehren bereits ein anderes Verfahren, weist das Gericht auch das hilfsweise gestellte Begehren zurück. Nur wenn zwischen beiden kein enger Zusammenhang besteht, bleibt der Hilfsantrag bestehen.
Halten Sie eine vereinbarte Schlichtung nicht ein, so ist das kein Hindernis, das zur Zurückweisung der Klage führt. Es begründet aber den inhaltlichen Einwand, dass der Anspruch derzeit nicht eingeklagt werden kann.