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Schadet ein Hindernis, das während des Verfahrens wieder weggefallen ist?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Die Voraussetzungen für ein Verfahren müssen zwar vorliegen, es genügt aber, wenn sie erst im Lauf des Verfahrens eintreten. Fällt ein anfängliches Hindernis später weg, wird das Urteil deswegen nicht aufgehoben und die Klage nicht zurückgewiesen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 25.07.2017 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Wenngleich die Prozessvoraussetzungen in jeder Lage des Verfahrens gegeben sein müssen, wird ihr früheres Fehlen unbeachtlich, wenn sie noch im Laufe des Verfahrens eintreten. Die Nichtigerklärung des Urteils und des vorangegangenen Verfahrens sowie die Zurückweisung der Klage sind also ausgeschlossen, wenn der bei Klagseinbringung vorhandene Mangel der inländischen Gerichtsbarkeit später weggefallen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039748 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 19.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Eventualbegehren bei Streitanhängigkeit

Läuft über Ihr Hauptbegehren bereits ein anderes Verfahren, weist das Gericht auch das hilfsweise gestellte Begehren zurück. Nur wenn zwischen beiden kein enger Zusammenhang besteht, bleibt der Hilfsantrag bestehen.

günstig für Beklagter Folgen einer übergangenen Schlichtungsklausel

Halten Sie eine vereinbarte Schlichtung nicht ein, so ist das kein Hindernis, das zur Zurückweisung der Klage führt. Es begründet aber den inhaltlichen Einwand, dass der Anspruch derzeit nicht eingeklagt werden kann.

Verwandte Fragen

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