Kann das höhere Gericht das Verfahren noch beenden?
betrifft Kläger, Beklagter
Ein Hindernis, das ein Verfahren unzulässig macht, darf ein höheres Gericht nicht mehr von sich aus aufgreifen, wenn darüber bereits bindend entschieden wurde. Die frühere Entscheidung geht vor.
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 09.09.2025 (164 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Prozesshindernisse können in höherer Instanz auch von Amts wegen nicht mehr wahrgenommen werden, wenn eine noch bindende Entscheidung über das Prozesshindernis entgegensteht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kontrollrechte von Kommanditisten einer KEG nach § 166 Abs 1 UGB.OGH 6 Ob 203/19z, 23.04.2020
- Die bloß implizite Bejahung in Form meritorischer Behandlung durch die Vorinstanzen reicht für eine bindende Bejahung der Zulässigkeit des (streitigen) Rechtsweges nicht aus.OGH 6 Ob 203/19z, 23.04.2020
- Hier: § 8 Vereinsgesetz.OGH 6 Ob 6/18b, 28.02.2018
- Der Beklagte ist durch den in die Hauptsachenentscheidung aufgenommenen Beschluss des Erstgerichts, mit dem die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtswegs (im engeren Sinn) „verworfen“ wurde, beschwert. Hat er diesen nicht bekämpft, steht die Zulässigkeit des streitigen Rechtswegs bindend fest.OGH 1 Ob 142/17i, 30.08.2017
- Bindend steht daher die Verfahrensart (hier: wohnrechtliches Außerstreitverfahren) fest. Davon zu unterscheiden ist, dass im Verfahren selbst der tatsächlich geltend gemachte Anspruch in materiell‑rechtlicher Hinsicht zu überprüfen ist.OGH 5 Ob 148/13w, 20.05.2014
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- Hier: Außerstreitiges Verfahren nach § 838a ABGB.OGH 5 Ob 249/12x, 14.02.2013
- Hier: Zivilverfahren - außerstreitiges Kartellverfahren.OGH 4 Ob 35/09i, 14.07.2009
- Die Zulässigkeit des Rechtswegs, soweit er den Verfahrenstyp betrifft, ist eine Prozessvoraussetzung, die amtswegig zu berücksichtigen ist, sofern noch keine bindende Entscheidung dieser Frage vorliegt.OGH 4 Ob 35/09i, 14.07.2009
- Dies besagt aber nur, dass die Verfahrensart bindend feststeht, im Verfahren selbst muss aber „nach den sonst geltenden" (materiell-rechtlichen) „Bestimmungen" entschieden werden muss.OGH 1 Ob 250/05d, 07.03.2006
- Hier: Zulässigkeit des außerstreitigen Rechtswegs.OGH 1 Ob 250/05d, 07.03.2006
- Hier: Internationale Zuständigkeit.OGH 6 Ob 103/05y, 19.05.2005
- Das Erstgericht hat die Zulässigkeit des Rechtsweges - wenn auch nicht im Spruch, aber in den Entscheidungsgründen - ausdrücklich bejaht. Das Rekursgericht billigte diese Ansicht. Es liegt daher eine den Obersten Gerichtshof bindende Entscheidung nach § 42 Abs 3 JN über die Zulässigkeit des Rechtsweges vor.OGH 6 Ob 260/01f, 20.06.2002
- Diese im § 42 Abs 3 JN ua für die Unzulässigkeit des Rechtswegs normierte Rechtsfolge gilt für alle Prozesshindernisse.OGH 6 Ob 74/01b, 26.04.2001
- Hier: Internationale Zuständigkeit.OGH 2 Ob 232/98a, 24.09.1998
- Diese Bindung ist auch dann zu bejahen, wenn sich ein Gericht nur in den Entscheidungsgründen mit dem Vorliegen der Prozessvoraussetzungen auseinandergesetzt hat.OGH 2 Ob 232/98a, 24.09.1998
- Haben die Vorinstanzen das Vorliegen des Prozesshindernisses der mangelnden inländischen Gerichtsbarkeit verneint, kann dieser Einwand in dritter Instanz nicht mehr geltend gemacht werden.OGH 9 ObA 130/98b, 08.07.1998
- Hier: Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges.OGH 2 Ob 141/98v, 02.07.1998
- Hier: Prozesshindernis der mangelnden inländischen Gerichtsbarkeit.OGH 1 Ob 2088/96g, 18.03.1997
- Auch wenn die Vorinstanzen nur implizit durch meritorische Behandlung des Klagsanspruches und Fällung einer Sachentscheidung entschieden haben.OGH 10 ObS 23/96, 23.04.1996
- Hier: Verwerfung einer "Nichtigkeitsberufung".OGH 4 Ob 541/89, 27.06.1989
- Hier: Entscheidung der zweiten Instanz in den Gründen.OGH 4 Ob 541/88, 12.07.1988
- Gilt auch, wenn erste Instanz nur durch Sachentscheidung, zweite Instanz aber mit Beschluss entscheidet (hier: streitiger Rechtsweg).OGH 4 Ob 576/87, 20.10.1987
- Hier: Sachliche Unzuständigkeit.OGH 5 Ob 512/84, 28.02.1984
- Hier: Gehörige Vertretung durch die Finanzprokuratur.OGH 4 Ob 342/82, 28.06.1983
- Anträge auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung eines Vergleiches und auf Nichtigerklärung des Verfahrens rechtskräftig abgewiesen.OGH 6 Ob 561/82, 10.03.1982
- Prozesshindernis § 6 Abs 1 KO, das von der Rechtsprechung als Mangel der Prozessfähigkeit angesehen wird.OGH 1 Ob 725/81, 14.10.1981
- In diesem Fall handelt es sich nämlich um einen ins Urteil aufgenommenen Beschluss (wenngleich Spruch und Begründung nicht gesondert sind), der in Rechtskraft erwuchs.OGH 5 Ob 638/81, 22.09.1981
- Rechtskraft.OGH 1 Ob 781/79, 14.12.1979
- § 477 Abs 1 Z 3 ZPOOGH 6 Ob 737/79, 12.12.1979
- Hier: Mangelnde Parteifähigkeit.OGH 8 Ob 131/78, 26.01.1979
- Obgleich ein formeller Antrag der Gegenpartei vorlag. Hier: Prozessfähigkeit.OGH 6 Ob 72/75, 04.09.1975
- Trotz Einrede abweisende Sachentscheidung ohne Entscheidung über Unzuständigkeitseinrede, daher amtswegige Prüfung.OGH 2 Ob 147/75, 04.09.1975
- Die Auffassungen darüber, ob die übereinstimmende Bejahung einer Prozessvoraussetzung durch die Untergerichte, die sich nur aus den Entscheidungsgründen ergibt, den OGH bindet, gehen auseinander. Jedenfalls aber kann die nur in den Gründen der Entscheidungen von Untergerichten geschehene Bejahung der Parteifähigkeit eines Gebildes, die nicht einmal darauf Bedacht nimmt ob es einen gesetzlichen Vertreter hat, den OGH nicht binden.OGH 1 Ob 103/75, 02.07.1975
- Zuständigkeit des Arbeitsgerichts.OGH 7 Ob 75/74, 25.04.1974
- Hier: Zulässigkeit des Rechtsweges.OGH 7 Ob 184/73, 24.10.1973
- Hier: Einrede der entschiedenen Streitsache.OGH 1 Ob 57/71, 16.04.1971
- Die Frage, ob jemand zu Recht durch einen Kurator vertreten wird, ist in dritter Instanz unüberprüfbar, wenn das Berufungsgericht die deshalb erhobene Nichtigkeitsberufung verworfen hat.OGH 5 Ob 119/67, 07.07.1967
- Berufungsgericht hat die Einrede der entschiedenen Streitsache mit Beschluss verworfen.OGH 5 Ob 223/66, 20.10.1966
- Hier: Prozesshindernis der Streitanhängigkeit.OGH 6 Ob 291/64, 27.01.1965
- Gilt auch dann, wenn die Untergerichte darüber nur in den Gründen ausdrücklich entschieden haben.OGH 5 Ob 122/61, 19.04.1961
- Auch bei Unzuständigkeit nach § 6 RatenG.OGH 1 Ob 115/61, 08.03.1961
- Betrifft mangelnde Parteifähigkeit.OGH 3 Ob 443/56, 07.11.1956
- Die rechtskräftige Entscheidung über das Vorliegen von Prozessvoraussetzungen kann von Amts wegen nicht behoben werden.OGH 3 Ob 234/54, 01.06.1954
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035572 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 164.
- OGH 1 Ob 72/25g, 09.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 53/25k, 11.04.2025, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 71/24w, 26.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 50/24z, 08.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 178/23x, 04.07.2024, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 40/24x, 19.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 174/23d, 23.01.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 15/23y, 29.03.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 9/23v, 27.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 4/22m, 24.03.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Jurisdiktionsnorm (JN) § 42
- Zivilprozessordnung (ZPO) Art. 7
- ZPO § 240
- ZPO § 471
- ZPO § 477
- ZPO § 503
- ZPO § 510
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