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Kann mein Arbeitgeber den Prozess von meinem Wohnort wegverlegen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte
Nein, nicht wenn die Verlegung nur ihm nützt. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer dürfen Sie an Ihrem Wohnsitz klagen; diese Schutzbestimmung soll Ihnen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erleichtern. Eine Verlegung an das Gericht des Arbeitgebers wird nur bewilligt, wenn sie eindeutig im Interesse beider Seiten liegt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 25.06.2020 (34 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Es würde den Intentionen des Gesetzes widersprechen, würde in einer Arbeitsrechtssache, die vom Arbeitnehmer anhängig gemacht worden ist und für die er den Gerichtsstand nach § 4 Abs 1 Z 1 lit a ASGG in Anspruch genommen hat, über Antrag des Arbeitgeber die ausschließlich in dessen Interesse gelegene Delegierung des für dessen Wohnsitz oder Aufenthalt zuständigen Gerichts verfügt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046357 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 34.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Zustellung der Kündigung an alte Adresse

Ihr Arbeitgeber darf Schreiben an die letzte Adresse schicken, die Sie ihm bekannt gegeben haben. Sind Sie umgezogen und haben das nicht gemeldet, gilt eine ordentlich dorthin zugestellte Kündigung trotzdem als Ihnen zugekommen. Einen Wohnungswechsel müssen Sie also selbst bekannt geben.

günstig für Arbeitgeber Haftungsausschluss des Dienstgebers

Für Verletzungen aus einem Arbeitsunfall haftet Ihr Arbeitgeber grundsätzlich nur, wenn er den Unfall absichtlich herbeigeführt hat. Alle anderen Haftungsgründe sind ausgeschlossen, auch die Haftung für seine Gehilfen und als Halter eines Fahrzeugs. Ausgeschlossen ist auch das Schmerzengeld naher Angehöriger für den Schock nach einem tödlichen Arbeitsunfall.

Verwandte Fragen

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