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Zählt der Anspruch nach dem Unterhaltsschutzgesetz als gesetzlicher Unterhalt?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Kinder, Ehegatten
Ja. Dieser Anspruch wird in jeder Hinsicht wie ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch behandelt. Für ihn gelten daher dieselben Regeln, etwa bei der Bewertung für die Zuständigkeit des Gerichts.

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Rechtsprechung seit 1937, zuletzt bestätigt am 25.10.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1937)

Der Anspruch auf Grund des § 2 USchG ist in jeder Beziehung wie ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch zu behandeln.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046531 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Unterhalt des geschiedenen Ehegatten

Nein, nicht ohne weiteres. Auch der besondere Unterhaltsanspruch nach der Scheidung unterliegt den allgemeinen Regeln über die Art der Unterhaltsgewährung. Sie müssen Ihren früheren Ehepartner mit einem konkreten Unterhaltsbegehren in Verzug setzen, damit er säumig wird.

günstig für Unterhaltspflichtiger Unterhalt nach einvernehmlicher Scheidung

Nein. Für die einvernehmliche Scheidung sieht das Gesetz keinen gesetzlichen Unterhaltsanspruch vor; Sie bekommen Unterhalt nur, wenn Sie ihn vereinbart haben. Ein vereinbarter Unterhalt wird zwar in mancher Hinsicht wie ein gesetzlicher behandelt, bleibt aber ein vereinbarter.

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