Worauf kommt es bei der Entscheidung über mein Kind an?
betrifft Eltern, Kinder, Mutter, Vater
Bei der Entscheidung über die Obsorge zählt ausschließlich das Wohl des Kindes. Das Gericht darf dabei nicht nur die derzeitige Lage betrachten, sondern muss auch abschätzen, wie sich die Verhältnisse künftig entwickeln werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 15.09.2026 (119 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Bei der Entscheidung über die Obsorge für ein Kind ist ausschließlich dessen Wohl maßgebend, wobei nicht nur von der momentanen Situation ausgegangen werden darf, sondern auch Zukunftsprognosen zu stellen sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch bei der Festlegung des Hauptaufenthaltes ist das Kindeswohl entscheidend.OGH 1 Ob 134/24y, 09.10.2024
- Bei einem verfestigten subjektiven Bild des Minderjährigen von einer massiv gewalttätigen Pflegefamilie, könnten auch Feststellungen zu dessen Ursache nichts an der Gesamtbewertung ändern, dass eine Obsorgeübertragung auf die Pflegeeltern aktuell das Kindeswohl gefährden würde.OGH 4 Ob 62/24g, 23.05.2024
- Hier: § 185 Abs 1 und 2 ABGB.OGH 7 Ob 213/18a, 19.12.2018
- Hier: Den Eltern wurde die Obsorge entzogen, weil sie das Wohl ihres Kindes, das seit seinem vierten Lebensmonat bei Pflegeeltern lebt, dadurch gefährden, dass sie sich seit Jahren beharrlich weigern, den Pflegeeltern oder dem Kinder- und Jugendhilfeträger ein Reisedokument für das Kind zur Verfügung zu stellen, und so ihrem Kind entgegen seinen berechtigten Entwicklungsbedürfnissen seit Jahren gemeinsame Urlaubsreisen mit den Pflegeeltern ins Ausland und damit verbundene neue Erlebnisse und Erfahrungen sowie nach Beginn der schulischen Ausbildung die Teilnahme an Auslandsaufenthalten im schulischen Kontext verwehren.OGH 6 Ob 11/17m, 30.01.2017
- Es reicht aus, wenn die Vorinstanzen die zukünftigen Aussichten zwar nicht ausdrücklich, aber implizit berücksichtigt haben.OGH 6 Ob 182/16g, 29.11.2016
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- Bei der Entscheidung über eine Obsorgeentziehung müssen auch die zwangsläufig belastenden Auswirkungen dieser Maßnahme auf das Kindeswohl mit berücksichtigt werden.OGH 8 Ob 7/14h, 24.03.2014
- Hier reichen die Feststellungen für eine (von den Vorinstanzen zwar nicht ausdrücklich, aber implizit vorgenommene) negative Zukunftsprognose aus.OGH 6 Ob 179/13m, 28.11.2013
- Oberstes Prinzip bei Obsorgerechtsentscheidungen ist stets die Wahrung des Kindeswohls; demgegenüber sind die Interessen der Eltern nachrangig.OGH 9 Ob 48/11s, 30.07.2012
- Bei der Frage, ob das Kindeswohl durch eine Übersiedlung gefährdet ist, handelt es sich um eine nach pflichtgemäßen Ermessen zu treffende Entscheidung im Einzelfall, der keine grundsätzliche Bedeutung zuerkannt werden kann.OGH 5 Ob 173/11v, 09.11.2011
- Verletzt ein Elternteil schuldhaft die sich aus § 145b ABGB ergebenden Pflichten und beeinträchtigt er dadurch die Eltern‑Kind‑Beziehung des anderen, können sich Schadenersatzansprüche ergeben.OGH 4 Ob 8/11x, 12.04.2011
- Hier: Bei Maßnahmen nach § 107 Abs 2 AußStrG 2005 ist ausschließlich das Kindeswohl relevant.OGH 5 Ob 207/08i, 21.10.2008
- Ebenso wie bei einer Wohnsitzverlegung bedarf auch die Beurteilung, ob im Fall einer drohenden zwangsweisen Abschiebung aus dem Inland das Kindeswohl gefährdet ist, einer Interessenabwägung im Einzelfall.OGH 2 Ob 197/03i, 12.09.2003
- Die - aus inländischer Sicht - ungünstigeren Entwicklungsbedingungen im Ausland begründen vor allem dann für sich allein noch keine Gefährdung des Kindeswohls, wenn die Familie von dort stammt. Im Übrigen gehören seine Eltern und deren sozio-ökonomischen Verhältnisse grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes.OGH 4 Ob 146/03d, 08.07.2003
- Hier: Angestrebter Obsorgewechsel mit der Begründung der im Inland günstigeren Lebensverhältnisse.OGH 4 Ob 146/03d, 08.07.2003
- Im Spannungsverhältnis zwischen Elternrechten und dem Kindeswohl haben erstere naturgemäß zurückzutreten.OGH 4 Ob 186/01h, 12.09.2001
- Die gerichtlichen Entscheidungen haben nicht auf die Wahrung der Elternrechte abzustellen.OGH 1 Ob 2155/96k, 04.06.1996
- Die Obsorgeentscheidung ist zukunftsbezogene Rechtsgestaltung und nur dann sachgerecht, wenn sie auf aktueller Sachverhaltsgrundlage beruht.OGH 1 Ob 601/95, 04.06.1996
- Hier: Kein Wechsel der Pflegeverhältnisse und Erziehungsverhältnisse wenn keine sicheren Prognosen über den Einfluss eines Obsorgewechsels vorliegen (Vierzehnjähriger, der durch die Rückholaktion seiner Mutter massiv irritiert wurde und selbst einen Wechsel des Pflegeplatzes zum Vater anstrebt).OGH 5 Ob 513/95, 16.05.1995
- Nur sichere Prognosen für eine erhebliche Förderung des Kindeswohls gestatten eine Änderung.OGH 7 Ob 523/93, 03.03.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048632 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
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Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 176 · Deliktsfähigkeit des Kindes
- ABGB § 177 · Obsorge der Eltern
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