Hindert mein offener Antrag den Wechsel des zuständigen Gerichts?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Obsorgeberechtigte
Ein anderes Gericht darf die Zuständigkeit nur übernehmen, wenn das im Interesse des Kindes oder der schutzberechtigten Person liegt, weil der Schutz dadurch voraussichtlich wirksamer gehandhabt wird. Liegen diese Voraussetzungen vor, steht ein noch offener Antrag zum Besuchsrecht der Übertragung nicht entgegen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 08.04.2026 (100 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Die Übertragung der Zuständigkeit an ein anderes Gericht nach § 111 JN setzt voraus, dass dies im Interesse des Pflegebefohlenen gelegen erscheint. Dies trifft dann zu, wenn dadurch die wirksame Handhabung des dem Pflegebefohlenen zugedachten Schutzes voraussichtlich gefördert wird. Sind diese Voraussetzungen gegeben, dann kann auch die Nichterledigung eines Antrages auf Regelung des Besuchsrechtes kein Hindernis für die Übertragung der Zuständigkeit sein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Übertragung der Zuständigkeit an das Bezirksgericht in dessen Sprengel die Vollzugsanstalt für den Maßnahmenvollzug liegt.OGH 5 Nc 3/24x, 29.04.2024
- Eine "gespaltene" Zuständigkeit bei Geschwistern ist nicht zweckmäßig und im Interesse des Kindes, wenn der Lebensmittelpunkt des nunmehr beim anderen Elternteil wohnenden Kindes noch instabil und die zukünftige Lebenssituation unklar ist und zudem ein Verfahren hinsichtlich aller Geschwister aufrecht ist (hier: Unterhaltsverfahren).OGH 4 Nc 25/23y, 27.11.2023
- Bei der Gesamtbeurteilung der für die Übertragung der Elternrechte maßgebenden Kriterien ist stets von der aktuellen Lage auszugehen, wobei auch Zukunftsprognosen miteinzubeziehen sind.OGH 5 Nc 3/23w, 06.03.2023
- Wurde der bisher zuständige Richter für befangen erklärt, sprechen die von ihm durchgeführten unmittelbaren Beweisaufnahmen oder allenfalls bei ihm vorhandene besondere Sachkenntnisse nicht für einen Verbleib des Verfahrens beim bisher zuständigen Gericht.OGH 8 Nc 10/20t, 20.05.2020
- Zu berücksichtigen sind offene Anträge (unabhängig davon, um welche Art des Antrags es sich konkret handelt) dann, wenn zu deren Erledigung das bisher zuständige Gericht effizienter geeignet ist, also etwa dann, wenn das übertragende Gericht bereits unmittelbar Beweise aufgenommen, vielleicht gar schon die Ermittlungen abgeschlossen hat, nicht aber, wenn ein Beweisverfahren noch gar nicht begonnen hat oder sich die Ermittlungen in einem sehr frühen Stadium befinden.OGH 6 Nc 16/18g, 20.08.2018
Alle 21 Ergänzungen anzeigen
- Eine Zuständigkeitsübertragung ist grundsätzlich nicht mehr vorzunehmen, wenn sich die Pflegschaft in der Endphase befindet, insbesondere knapp vor Volljährigkeit des Pflegebefohlenen.OGH 7 Nc 13/17x, 28.08.2017
- In einem Unterhaltsfestsetzungsverfahren, das wegen des ausländischen Wohnorts des Unterhaltspflichtigen als reines Aktenverfahren geführt wird, kommt dem Kriterium der räumlichen Nähe zum Pflegebefohlenen nur sehr untergeordnete Bedeutung zu, weil die speziellen Probleme eines solchen Verfahrens, etwa Schwierigkeit oder Dauer von Auskunfts- und Rechtshilfeersuchen, unabhängig vom Standort des Pflegschaftsgerichts auftreten.OGH 5 Nc 11/09a, 13.07.2009
- Maßgebend ist immer das Kindeswohl.OGH 5 Nc 26/08f, 27.01.2009
- Die Übertragung unmittelbar nach dem Erreichen der Volljährigkeit des Kindes ist nicht zweckmäßig.OGH 4 Nc 13/07k, 03.08.2007
- Der Umstand, dass vor der Bestellung eines einstweiligen Sachwalters als Verfahrenssachwalter allenfalls neuerlich eine „Erstanhörung" vorzunehmen sein wird, ändert nichts daran, dass im Hinblick auf die weiteren notwendigen Verfahrensschritte die Übertragung der Zuständigkeit an das Bezirksgericht, in dessen Sprengel der Lebensschwerpunkt der Betroffenen liegt, zweckmäßig ist.OGH 7 Nc 5/07f, 17.04.2007
- Eine sinngemäße Anwendung der Bestimmung des § 111 Abs 1 JN auf Erwachsene, die nicht zugleich Pflegebefohlene sind, ist abzulehnen.OGH 5 Nc 23/05k, 04.10.2005
- Übertragung fördert nicht die Interessen des Pflegebefohlenen, wenn der Vater in einen anderen Sprengel verzogen ist, sich das Kind aber weiterhin bei der allein obsorgeberechtigten Mutter ständig im Ausland aufhält.OGH 4 Nc 104/02k, 31.10.2002
- Die Bestimmung nimmt darauf Bedacht, dass ein (örtliches) Naheverhältnis zwischen dem Pflegschaftsgericht und dem Minderjährigen in der Regel zweckmäßig und von wesentlicher Bedeutung ist.OGH 7 Nd 503/99, 08.03.1999
- Geht es (zunächst) nur um die Frage des Vollzugs einer Entscheidung auf Rückgabe einer Minderjährigen an den ausländischen Vater, mit welcher Frage sich das Erstgericht schon eingehend befasst hat, so ist eine Zuständigkeitsübertragung nicht zweckmäßig.OGH 4 Ob 2288/96s, 15.10.1996
- Nur unter dieser Voraussetzung kann der Grundsatz der perpetuatio fori durchbrochen werden. Als Ausnahmebestimmung ist § 111 JN grundsätzlich einschränkend auszulegen.OGH 4 Nd 513/95, 08.11.1995
- Es hängt von den Umständen des einzelnen Falls ab, ob die Entscheidung über einen offenen Antrag durch das bisherige Gericht zweckmäßiger ist.OGH 1 Nd 501/95, 08.02.1995
- Der zugedachte kuratelsbehördliche Schutz wird vor allem dann gefördert, wenn der Pflegebefohlene nach Einleitung des Verfahrens seinen gewöhnlichen Aufenthalt an einen anderen Ort verlegt, weil dann das bisherige Gericht, das nach dem Grundsatz des § 29 JN ungeachtet der nach Einleitung des Verfahrens eingetretenen Änderung zuständig bleibt, seinen Aufgaben nicht mehr in der vom Gesetz für Pflegebefohlene geforderten Weise nachkommen kann.OGH 4 Nd 506/88, 15.11.1988
- Hier: Sachwalterschaft.OGH 7 Ob 698/87, 26.11.1987
- Nicht aber, wenn vom zuständigen Vormundschaftsgericht ein umfangreiches, schon über zwei Jahre dauerndes Verfahren über den Adoptionsantrag des unehelichen Vaters durchgeführt wurde und die Entfernung zu diesem Gericht relativ gering ist.OGH 8 Ob 507/87, 12.02.1987
- Bei einem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthaltes, der bei erstmaliger Befassung der inländischen Gerichts gemäß § 109 Abs 1 JN gerichtsstandbegründet ist, muss typischer Weise angenommen werden, dass durch die Übertragung der Zuständigkeit die wirksame Handhabung des dem Pflegebefohlenen zugedachten behördlichen Schutzes voraussichtlich befördert werde.OGH 6 Nd 513/85, 23.10.1985
- Dass der gesetzliche Vertreter in einem anderen Gerichtssprengel wohnt als der Kurand, ist für sich allein kein Grund für eine Übertragung der Zuständigkeit.OGH 3 Nd 505/84, 03.05.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046929 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 100.
- OGH 1 Ob 34/26w, 08.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 46/25f, 18.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 208/21f, 02.12.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Familienrecht · Übertragung der Pflegschaft an ein anderes Gericht
Familienrecht · Besondere Gründe für Übertragung der Zuständigkeit
Familienrecht · Zuständigkeit am gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes
Familienrecht · Kindeswohl beim Wechsel des Gerichts
Familienrecht · Zuständiges Gericht nach Umzug des Kindes