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Muss ich als Unterhaltszahler jedes Jahr die Steuer zurückholen?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, Arbeitnehmer
Ja. Wer Unterhalt zahlt, muss jedes Jahr eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen, um zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzubekommen. Die fünfjährige Frist des Steuerrechts ändert daran nichts.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 22.08.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

„Der Unterhaltspflichtige ist darauf anzuspannen, eine Arbeitnehmerveranlagung zwecks Lohnsteuerrückvergütung - ungeachtet der fünfjährigen Frist des § 41 Abs 2 EStG 1988 - jährlich zu beantragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123500 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Unterhalt für die Vergangenheit nach der Scheidung

Nur, wenn der Unterhaltspflichtige in Verzug war. Als geschiedener Ehegatte können Sie Unterhalt für ein Jahr vor dem Anhängigwerden verlangen, aber nur unter dieser Voraussetzung. Ohne Verzug gebührt Unterhalt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Sache bei Gericht anhängig ist.

günstig für Unterhaltspflichtiger Verjährung von Unterhaltsansprüchen

Rückständige Unterhaltsleistungen verjähren in drei Jahren. Das gilt sowohl für gesetzlichen als auch für vertraglich vereinbarten Unterhalt und ebenso für Abfindungsbeträge.

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