OGH 10 Ob 24/20g
Worum es ging: Wie viel Unterhalt steht meinem Kind nach dem Tod der Mutter zu?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Bei einem Kind, das einen Elternteil verloren hat, helfen die üblichen Bedarfssätze und Obergrenzen nicht weiter. Der Bedarf muss anhand der tatsächlichen Lebensverhältnisse ermittelt werden; auch die Höhe einer Mindestpension kann dabei ein Anhaltspunkt sein, muss es aber nicht. Zu berücksichtigen ist, dass das Kind nun auf Betreuung durch andere angewiesen ist; gedeckt wird das aus der Pension und aus dem Unterhalt des Vaters.
Ja. Die Waisenpension ist eigenes Einkommen des Kindes und keine Leistung eines Dritten, die den Unterhaltsanspruch unberührt ließe. Sie soll in erster Linie die Ansprüche gegen den verstorbenen Elternteil decken und wird daher beim Bedarf des Kindes berücksichtigt.
Lebt das Kind nicht bei den Eltern, wird bei unterschiedlicher Leistungsfähigkeit zuerst von den Bemessungsgrundlagen jener Betrag abgezogen, den jeder Elternteil für sich selbst braucht. Der Unterhalt des Kindes wird dann im Verhältnis der verbleibenden Beträge aufgeteilt. Reicht das nicht aus, kommt die Unterhaltspflicht der Großeltern zum Tragen, die sich aber auf ihre eigenen Bedürfnisse berufen können.
Eigenes Einkommen des Kindes vermindert seinen gesamten Unterhaltsanspruch, also die Geldleistung ebenso wie die Betreuung. Im Zweifel kommt es daher zur Hälfte auch dem betreuenden Elternteil zugute. Darauf, ob dieser tatsächlich ein Kostgeld verlangt oder erhält, kommt es nicht an.
Bei einfachen Lebensverhältnissen wird das eigene Einkommen des Kindes auf beide Seiten aufgeteilt: auf den zahlenden und auf den betreuenden Elternteil. Der Schlüssel dafür ergibt sich aus dem Durchschnittsbedarf der Altersgruppe des Kindes und dessen Abstand zur Höhe der Mindestpension.
Die Höhe der Mindestpension ist nur eine Orientierungshilfe dafür, ob ein Kind mit eigenem Einkommen bereits selbsterhaltungsfähig ist. Liegt der Unterhalt, den der Pflichtige nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erbringen hätte, darüber, soll das Kind auch während der beruflichen Ausbildung am höheren Lebensstandard seiner Eltern angemessen teilhaben.
Es ist sachgerecht, die Selbsterhaltungsfähigkeit eines Lehrlings dann anzunehmen, wenn sein Bezug die Höhe des Mindestpensionssatzes erreicht.
Nein, nicht einfach eins zu eins. Zu ermitteln ist, mit welchem Betrag die im Titel festgesetzte Unterhaltspflicht unter Bedachtnahme auf die eigenen Einkünfte des Kindes noch besteht. Die Einkünfte einfach vom Richtsatz abzuziehen und nur den Unterschiedsbetrag zu gewähren, widerspricht bei Titelvorschüssen der gesetzlich angeordneten Anpassung an den aktuellen Unterhaltsanspruch.
Ja. Bei der Frage, ob jemand durch eine Entscheidung überhaupt beschwert ist, sind auch künftige Nachteile bei der Rückforderung und beim Rückersatz zu berücksichtigen. Wird ein Unterhaltsvorschuss rückwirkend eingestellt und werden dadurch die Rückforderungsmöglichkeiten des Bundes beeinträchtigt, begründet das seine Beschwer.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Korneuburg, 23.10.2019, 1 Pu 130/14a-42
- Landesgericht Korneuburg als Rekursgericht, 14.01.2020, 20 R 232/19m-49
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
13.10.2020
Geschäftszahl
10Ob24/20g
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Univ.-Prof. Dr. Neumayr als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Fichtenau und Dr. Grohmann, den Hofrat Mag. Ziegelbauer sowie die Hofrätin Dr. Faber als weitere Richter in der Pflegschaftssache des * 2003 geborenen M*, vertreten durch das Land Niederösterreich als Kinder- und Jugendhilfeträger (Bezirkshauptmannschaft Korneuburg, 2100 Korneuburg, Bankmannring 5), über den Revisionsrekurs des Bundes, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts Korneuburg als Rekursgericht vom 14. Jänner 2020, GZ 20 R 232/19m-49, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Korneuburg vom 23. Oktober 2019, GZ 1 Pu 130/14a-42, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben.
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