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Wird bei der Unterhaltsberechnung auch Vermögen berücksichtigt?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige
Ja. Maßgeblich sind die Bedürfnisse des Kindes und die Leistungsfähigkeit des zahlenden Elternteils. Dazu zählt nicht nur das durchschnittliche Arbeitseinkommen, sondern auch sein Vermögen, weil beides die Lebensverhältnisse bestimmt. Auf die Herkunft oder Staatsbürgerschaft kommt es nicht an.

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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 17.01.2023 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Die Unterhaltsbemessung hat sich an den im § 140 Abs 1 ABGB genannten Faktoren, also vor allem neben den Bedürfnissen des Kindes an der Leistungsfähigkeit des zur Zahlung von Geldunterhalt verpflichteten Elternteils zu orientieren. Dabei ist nicht nur das durchschnittliche Arbeitseinkommen sondern auch das Vermögen für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit maßgebend, weil diese Faktoren die Lebensverhältnisse wesentlich bestimmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047545 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 21.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Abfertigung als Grundlage des Unterhalts

Nur, wenn sie tatsächlich ausgezahlt wurde. Der Unterhaltspflichtige muss die Auszahlung als Kapitalbetrag nur dann verlangen, wenn die Interessen des Unterhaltsberechtigten deutlich überwiegen – also nur, wenn damit eine finanzielle Notlage der Familie abgewendet würde.

günstig für Unterhaltspflichtiger Mehrere Unterhaltsansprüche nebeneinander

Ja. Auch andere gesetzliche Unterhaltspflichten werden berücksichtigt, gleich ob dafür schon ein Titel besteht oder nicht. Damit alle grundsätzlich gleichberechtigten Ansprüche gleichmäßig behandelt werden, geht das Gericht von einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage aus.

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