Steigt der Kindesunterhalt beliebig, wenn der Elternteil viel verdient?
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 23.02.2026 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Frage, ob der Unterhaltsstopp im Einzelfall beim 2,5-fachen des Durchschnittsbedarfs liegt, stellt keine erhebliche Rechtsfrage dar (5 Ob 64/03b; 6 Ob 195/04a; 9 Ob 47/06m).OGH 6 Ob 15/09p, 19.02.2009
- Der Unterhaltsstopp (Luxusgrenze) stellt keine absolute Obergrenze dar (vgl etwa 7 Ob 193/02m; 2 Ob 5/03d; 5 Ob 67/03v; 6 Ob 57/03f).OGH 6 Ob 15/09p, 19.02.2009
- Es gibt keinen allgemeinen, für jeden Fall geltenden Unterhaltsstopp etwa beim 2-, 2,5- oder 3-fachen des Regelbedarfs. Die konkrete Ausmittlung hängt vielmehr immer von den Umständen des Einzelfalles ab.OGH 2 Ob 5/03d, 27.02.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047447 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 21.
- OGH 3 Ob 198/25a, 23.02.2026
- OGH 1 Ob 181/24k, 21.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 9/23d, 21.11.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 3Ob7/23k (3Ob8/23g), 15.03.2023, Fall aus Niederösterreich
Genannte Normen
ABGB aF §140 Bb; ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch bei einem überdurchschnittlich hohen Einkommen des besserverdienenden Ehegatten werden der Berechnung 40 Prozent des gemeinsamen Einkommens zugrunde gelegt. Dieser Prozentsatz berücksichtigt bereits den besonderen Arbeitseinsatz und die damit verbundenen Kosten. Eine Obergrenze wegen zu hoher Zahlungen gibt es beim Unterhalt Erwachsener nicht.
Ja. Maßgeblich sind die Bedürfnisse des Kindes und die Leistungsfähigkeit des zahlenden Elternteils. Dazu zählt nicht nur das durchschnittliche Arbeitseinkommen, sondern auch sein Vermögen, weil beides die Lebensverhältnisse bestimmt. Auf die Herkunft oder Staatsbürgerschaft kommt es nicht an.