Wie viel Ehegattenunterhalt steht bei sehr hohem Einkommen zu?
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Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 13.02.2018 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1999)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Anspruch auf Teilnahme am weit überdurchschnittlichen Einkommen nach den allgemeinen von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, und zwar unabhängig davon, wie hoch dieses Einkommen ist.OGH 7 Ob 80/13k, 03.07.2013
- Eine „Überalimentierung", wie sie im Bereich des Kindesunterhalts aus pädagogischen Gründen vermieden werden soll, ist bei der Bemessung des Unterhalts Erwachsener nicht anzuwenden, weil hier erzieherische Überlegungen nicht Platz greifen können.OGH 8 Ob 38/09k, 30.07.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111994 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 6.
- OGH 5 Ob 113/17d, 13.02.2018, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 49/16p, 28.06.2016
- OGH 4 Ob 85/16b, 24.05.2016
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 89 · Persönliche Rechtswirkungen der Ehe
- ABGB § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein sehr hohes Einkommen des Unterhaltspflichtigen führt nicht dazu, dass der Unterhalt unbegrenzt steigt. Der Unterhalt darf die Grenze des Angemessenen nicht überschreiten.
Der Unterhalt wird üblicherweise mit einem Prozentsatz vom Einkommen berechnet. Wer davon nach oben oder unten abweichen will, braucht dafür einen besonderen Grund. Bei sehr hohem Einkommen wird der Prozentsatz nicht voll ausgeschöpft, damit das Kind nicht überversorgt wird; als Richtwert gilt das Zweieinhalbfache des Regelbedarfs.