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Steigt der Kindesunterhalt bei sehr hohem Einkommen unbegrenzt?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, Eltern
Verdient der Unterhaltspflichtige überdurchschnittlich, wird der Prozentsatz nicht voll ausgeschöpft. Zugesprochen wird, was zur Deckung der an seinen Lebensverhältnissen orientierten Bedürfnisse des Kindes nötig ist. Wo diese Grenze im Einzelfall genau liegt, ist keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (74 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Bei einem überdurchschnittlichen Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist nach ständiger Rechtsprechung der Gerichte zweiter Instanz die Prozentkomponente nicht voll auszuschöpfen; es sind den Kindern Unterhaltsbeträge zuzusprechen, die zur Deckung ihrer - an den Lebensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen orientierten - Lebensbedürfnisse erforderlich sind. Ob jedoch ein "Unterhaltsstop" im Einzelfall bei Kindern im Alter von 10 und 12 Jahren beim Zweieinhalbfachen des Regelbedarfes oder schon beim (rund) Zweifachen davon liegt, ist keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG idF der WGN 1989.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007138 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 74.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Ehegattenunterhalt bei hohem Einkommen

Auch bei einem überdurchschnittlich hohen Einkommen des besserverdienenden Ehegatten werden der Berechnung 40 Prozent des gemeinsamen Einkommens zugrunde gelegt. Dieser Prozentsatz berücksichtigt bereits den besonderen Arbeitseinsatz und die damit verbundenen Kosten. Eine Obergrenze wegen zu hoher Zahlungen gibt es beim Unterhalt Erwachsener nicht.

günstig für Unterhaltsberechtigter Umfang und Ausgewogenheit des Unterhalts

Der Unterhalt hat den gesamten Lebensbedarf abzudecken, und zwar ausgewogen und passend zu den Lebensverhältnissen. Es darf nicht sein, dass ein Bereich ohne sachlichen Grund weit über das Nötige hinaus bedient wird und dafür ein anderer zu kurz kommt.

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