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Was gilt, wenn der Kontakt meinem Kind schadet?

günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Obsorgeberechtigte, Elternteile
Wird durch den Kontakt zu einem Elternteil die seelische oder körperliche Gesundheit des Kindes gefährdet, gehen die Belange des Kindes vor. Die Interessen aller anderen, auch die der Eltern, treten zunächst dahinter zurück. Gibt es Anzeichen für schädliche Auswirkungen, ist das in der Regel durch ein Gutachten sorgfältig und fachkundig zu prüfen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Wenn durch die Ausübung des Besuchsrechtes die nach ständiger Rechtsprechung vorrangigen Belange des Kindes, insbesondere seine seelische oder körperliche Gesundheit, gefährdet würde, sind die Interessen aller anderen Personen, also auch der Eltern, zunächst zurückzustellen (vgl EFSlg 9735, 9743 ua; 1 Ob 269/70). Bei gegebenen Anzeichen von schädlichen Auswirkungen der Ausübung des Besuchsrechts ist im allgemeinen eine sorgfältige und fachkundige Untersuchung durch entsprechende Gutachtenseinholung notwendig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047777 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 25.

Im Gesetz

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