Was gilt, wenn der Kontakt meinem Kind schadet?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Obsorgeberechtigte, Elternteile
Wird durch den Kontakt zu einem Elternteil die seelische oder körperliche Gesundheit des Kindes gefährdet, gehen die Belange des Kindes vor. Die Interessen aller anderen, auch die der Eltern, treten zunächst dahinter zurück. Gibt es Anzeichen für schädliche Auswirkungen, ist das in der Regel durch ein Gutachten sorgfältig und fachkundig zu prüfen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Wenn durch die Ausübung des Besuchsrechtes die nach ständiger Rechtsprechung vorrangigen Belange des Kindes, insbesondere seine seelische oder körperliche Gesundheit, gefährdet würde, sind die Interessen aller anderen Personen, also auch der Eltern, zunächst zurückzustellen (vgl EFSlg 9735, 9743 ua; 1 Ob 269/70). Bei gegebenen Anzeichen von schädlichen Auswirkungen der Ausübung des Besuchsrechts ist im allgemeinen eine sorgfältige und fachkundige Untersuchung durch entsprechende Gutachtenseinholung notwendig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Aussetzung der Kontakte nachdem gelindere Mittel am eskalativen Verhalten des Vaters gescheitert sind und weitere Versuche eine konkrete Gefährdung des seelischen Wohls der Kinder bedeuten würden.OGH 3 Ob 51/25h, 16.04.2025
- Nur bei massiver Gefährdung des Kindeswohls hat in einem - selbst unverschuldeten - Konfliktfall der Besuchsrechtsanspruch eines Elternteiles gegenüber dem Kindeswohl zurückzutreten.OGH 6 Ob 171/05y, 25.08.2005
- Dauernde Entziehung allerdings nur unter den Voraussetzungen der §§ 177, 178 ABGB.OGH 3 Ob 605/76, 23.11.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047777 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 25.
- OGH 1 Ob 186/25x, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 51/25h, 16.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 94/19p, 31.07.2019
- OGH 5 Ob 219/17t, 13.02.2018
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 142 · Rechtsnachfolge in Abstammungsangelegenheiten
- ABGB § 148 · Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
- ABGB § 178 · Obsorge bei Verhinderung eines Elternteils
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