Darf der Kontakt zu meinem Kind wegen seiner Angst ausgesetzt werden?
günstig für kontaktberechtigter Elternteil betrifft Eltern, Kinder, getrennt lebende Elternteile
Nur aus besonders triftigen Gründen und nur vorübergehend. Dass das Kind eine angstbetonte Beziehung zu Ihnen hat oder eine Irritation befürchtet wird, reicht nicht aus. Es müssen konkrete Umstände dafür sprechen, dass der Kontakt missbraucht wird oder dem Kind merkbar und nicht bloß kurzzeitig schadet.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (41 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Das letztlich im Interesse des Kindes gelegene Besuchsrecht darf nur aus besonders triftigen Gründen vorübergehend eingestellt werden (hier: "angstbetonte Beziehung" des Kindes zum Vater reicht nicht aus).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Aussetzung der Kontakte nachdem gelindere Mittel am eskalativen Verhalten des Vaters gescheitert sind und weitere Versuche eine konkrete Gefährdung des seelischen Wohls der Kinder bedeuten würden.OGH 3 Ob 51/25h, 16.04.2025
- Das Besuchsrecht kann immer nur vorübergehend oder bis auf Weiteres (grundsätzlich jedoch nicht für immer) untersagt werden.OGH 8 Ob 17/06t, 03.08.2006
- Nur bei massiver Gefährdung des Kindeswohls hat in einem - selbst unverschuldeten - Konfliktfall der Besuchsrechtsanspruch eines Elternteiles gegenüber dem Kindeswohl zurückzutreten.OGH 6 Ob 171/05y, 25.08.2005
- Die Untersagung der Ausübung des Besuchsrechts ist auch dann statthaft, wenn die Beziehung des Kinds zu jenem Teil, bei dem es aufwächst, unerträglich gestört werden würde.OGH 1 Ob 504/95, 10.01.1995
- Nur wenn die tatsächliche Ausübung des Besuchsrechts beim Kind merkbare und nicht bloß vorübergehende, seinem Wohl daher abträgliche Auswirkungen zeitigen sollte, ist das Besuchsrecht des Vaters vorübergehend zu untersagen.OGH 8 Ob 596/91, 29.08.1991
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- So insbesondere, wenn mit der Ausübung des Besuchsrechtes eine erhebliche seelische Irritation des Kindes verbunden ist.OGH 1 Ob 527/88, 24.02.1988
- Auch eine dienstliche Verhinderung des Vaters zur Übergabe der Kinder ist kein zureichender Grund, das Besuchsrecht der Mutter entfallen zu lassen. Die Übergabe kann auch durch eine beauftragte Person erfolgen.OGH 7 Ob 649/87, 30.07.1987
- Spannungen zwischen den Eltern hindern das Besuchsrecht nur, wenn sie das Kindeswohl gefährden.OGH 7 Ob 683/85, 12.12.1985
- Die bloße Befürchtung einer Irritation des Kindes reicht nicht aus.OGH 7 Ob 563/85, 09.05.1985
- Es müssen vielmehr konkrete Umstände die Annahme rechtfertigen, dass das Besuchsrecht missbraucht oder in einer dem Kind nachteiligen Weise ausgeübt wird.OGH 8 Ob 609/84, 04.10.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047950 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 41.
- OGH 1 Ob 186/25x, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 51/25h, 16.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 134/21y, 09.12.2021
- OGH 5 Ob 90/19z, 31.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 219/17t, 13.02.2018
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 142 · Rechtsnachfolge in Abstammungsangelegenheiten
- ABGB § 148 · Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
Verwandte Fragen
Familienrecht · Kontaktrecht zwischen Eltern und Kind
Familienrecht · Konflikt der Eltern und Besuchsrecht
Familienrecht · Elternkonflikt und Kontaktrecht
Familienrecht · Kindeswohl beim Kontaktrecht
Familienrecht · Kontaktrecht des Kindes zum Elternteil