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Wer wird als Vertreter für einen betreuten Menschen ausgewählt?

günstig für Betroffener betrifft Betroffene, Angehörige, Ehegatten, Kinder, Erwachsenenvertreter
Bei der Auswahl der vertretenden Person ist vor allem das Wohl der betroffenen Person entscheidend. Kommt eine nahestehende Person in Betracht, muss außerdem darauf geachtet werden, ob deren eigene Interessen mit jenen der betroffenen Person in Widerspruch geraten können.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Beherrschender Grundsatz für die Auswahl des Sachwalters ist das Wohl der behinderten Person. Allerdings ist bei Beurteilung der Eignung einer dem Behinderten nahestehenden Person zum Sachwalter auf mögliche Interessenkollisionen Bedacht zu nehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048982 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 31.

Im Gesetz

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