Wird eher ein Angehöriger oder ein Fremder als Vertreter bestellt?
günstig für Betroffener betrifft Betroffene, Angehörige, Kinder, Erwachsenenvertreter, Rechtsanwälte
Grundsätzlich wird vorrangig eine nahestehende Person zum Vertreter bestellt, bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter. Eine vom Verein namhaft gemachte Person kommt erst dann in Betracht, wenn keine geeignete nahestehende Person vorhanden ist. Erfordert die Aufgabe überwiegend Rechtskenntnisse oder drohen Interessenkonflikte, ist das anders zu beurteilen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 23.10.2024 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Grundsätzlich - sofern die Besorgung der Angelegenheit der behinderten Person nicht vorwiegend Rechtskenntnisse erfordert (Abs 3) - ist primär der gesetzliche Vertreter (wenn der Behinderte minderjährig ist) beziehungsweise eine dem Behinderten nahestehende Person als Sachwalter zu bestellen, eine vom Sachwalterverein namhaft gemachte Person dagegen erst mangels einer nach § 281 Abs 1 ABGB geeignete Person. Bei der Beurteilung der Eignung einer dem Behinderten nahestehenden Person zum Sachwalter ist aber auf mögliche Interessenkollisionen Bedacht zu nehmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Ausschluss der Kinder hinsichtlich der Wohnortbestimmung und im Verfahren gegen die Lebensgefährtin des Betroffenen aufgrund vorliegender Interessenkollision.OGH 7 Ob 79/24d, 23.10.2024
- Bei bestehenden Hinweisen auf solche Interessengegensätze reicht bereits eine mögliche Interessenkollision, sofern sie auch nur wahrscheinlich ist, aus, um der Eignung eines nahen Angehörigen als Erwachsenenvertreter entgegenzustehen; die gebotene gerichtliche Kontrolle des Erwachsenenvertreters ändert daran nichts.OGH 7 Ob 79/24d, 23.10.2024
- Es sind konkrete Feststellungen über objektive, eine Interessenkollision oder sonstige Nichteignung plausibel begründende Umstände zu treffen. Dabei ist zu beachten, dass das Gesetz die Bestellung mehrerer - auch gesetzlicher und gerichtlicher - Erwachsenenvertreter nebeneinander für jeweils verschiedene Wirkungsbereiche zulässt.OGH 8 Ob 54/24k, 22.05.2024
- Hier: Bestellung eines anderen Erwachsenenvertreters im Rekursverfahren (Rechtsanwalt aufgrund familiärer Konflikte und erforderlicher Rechtskenntnisse).OGH 5 Ob 40/23b, 18.04.2023
- Hier: Erwachsenenvertreter.OGH 9 Ob 76/22z, 17.11.2022
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Um den grundsätzlich zum Sachwalter zu bestellenden nahen Angehörigen übergehen zu können, müssen mögliche Interessenkollisionen wahrscheinlich sein.OGH 3 Ob 154/08f, 03.10.2008
- Hier: Materielle Kollisionssituation zwischen den Interessen des Betroffenen und denen seines Lebensgefährten.OGH 6 Ob 4/06s, 26.01.2006
- Dass es das Wohl des Behinderten erfordere, gerade und primär einen "Vereinssachwalter" zu bestellen, ist-vom Erfordernis ganz besonderer Fähigkeiten der vorgeschlagenen Person abgesehen-kaum denkbar. Hier: entsprechend dem geltenden Untersuchungsgrundsatz ist vorerst durch Erhebungen die Eignung der Mutter als Sachwalterin ins Klare zu setzen.OGH 1 Ob 198/03d, 16.12.2003
- Die in § 281 Abs 1 ABGB auch angeordnete Bestellung des bisherigen gesetzlichen Vertreters zum Sachwalter einer minderjährigen behinderten Person hat keinen Anwendungsbereich mehr, weil nach §273 Abs 1 ABGB idF Art I Z 74 KindRÄG 2001 das Rechtsinstitut der Sachwalterschaft auf volljährige behinderte Personen beschränkt ist.OGH 7 Ob 323/01b, 13.03.2002
- Aufgrund des im außerstreitigen Verfahren geltenden Untersuchungsgrundsatzes besteht die Verpflichtung der Gerichte, nachzuforschen, ob eine solche Person vorhanden ist.OGH 2 Ob 55/01d, 15.03.2001
- Ob es im konkreten Fall das Wohl eines Betroffenen erfordert, einen Sachwalter aus dem Kreis der von einem geeigneten Verein namhaft gemachten Personen zu bestellen, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab.OGH 10 Ob 317/00s, 14.11.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049104 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 29.
- OGH 7 Ob 79/24d, 23.10.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 40/23b, 18.04.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 59/19s, 21.05.2019, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 273 · Auswahl und Bestellung
- ABGB § 279 · Auswahl und Bestellung
- ABGB § 281 · Besondere Rechte und Pflichten des Kurators
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