Kann ich unsere Vereinbarung über die Kinder später ändern lassen?
günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, geschiedene Ehegatten
Haben Sie sich bei der Scheidung über die Kinder geeinigt, können Sie eine andere Entscheidung des Gerichts nicht allein deshalb verlangen, weil Sie es sich anders überlegt haben. Nötig ist, dass sich die Umstände seither geändert haben. Das Gericht darf die Einigung aber von sich aus daraufhin prüfen, ob sie dem Wohl des Kindes entspricht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ein Elternteil, der mit dem anderen eine Scheidungsvereinbarung geschlossen hat, hat keinen subjektiven Anspruch auf eine andere Entscheidung des Gerichtes über die Kinder, wenn keine nachträgliche Änderung des Sachverhaltes vorliegt. Das Pflegschaftsgericht ist aber nicht an die von den Eltern getroffene Regelung gebunden, sondern kann von sich aus überprüfen ob der Scheidungsvergleich dem Kindeswohl entspricht. Der Antrag eines Elternteils ist insoweit nur als Anregung zu werten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Streitigkeiten wegen der Einhaltung der getroffenen Vereinbarung allein rechtfertigen keine Neuregelung der Kontakte.OGH 1 Ob 193/25a, 10.03.2026
- Geänderte Umstände sind vom Antragsteller aufzuzeigen.OGH 1 Ob 193/25a, 10.03.2026
- Nach § 190 Abs 3 idF BGBl I 2013/15 bedarf ein Unterhaltsvergleich keiner pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung mehr.OGH 3 Ob 238/13s, 19.12.2013
- Dies gilt grundsätzlich auch für Vereinbarungen betreffend ein begleitetes Besuchsrecht gemäß § 111 AußStrG.OGH 6 Ob 253/10i, 28.01.2011
- Die Eltern sind an einen abgeschlossenen ‑ und pflegschaftsgerichtlich genehmigten ‑ Kontaktregelungsvergleich unter der Einschränkung der clausula rebus sic stantibus gebunden.OGH 6 Ob 253/10i, 28.01.2011
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Bei Gefährdung des Kindeswohls ist die Genehmigung zu versagen.OGH 3 Ob 28/01s, 26.02.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048663 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 1 Ob 193/25a, 10.03.2026, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 176 · Deliktsfähigkeit des Kindes
- ABGB § 177 · Obsorge der Eltern
Verwandte Fragen
Familienrecht · Vereinbarung statt gerichtlicher Aufteilung
Familienrecht · Neuregelung der Obsorge nach Gesetzesänderung
Familienrecht · Anpassung des vereinbarten Ehegattenunterhalts
Familienrecht · Änderung der Unterhaltsvereinbarung
Familienrecht · Rechtsmittel gegen pflegschaftsgerichtliche Genehmigung