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Kann ich unsere Vereinbarung über die Kinder später ändern lassen?

günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, geschiedene Ehegatten
Haben Sie sich bei der Scheidung über die Kinder geeinigt, können Sie eine andere Entscheidung des Gerichts nicht allein deshalb verlangen, weil Sie es sich anders überlegt haben. Nötig ist, dass sich die Umstände seither geändert haben. Das Gericht darf die Einigung aber von sich aus daraufhin prüfen, ob sie dem Wohl des Kindes entspricht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 10.03.2026 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Ein Elternteil, der mit dem anderen eine Scheidungsvereinbarung geschlossen hat, hat keinen subjektiven Anspruch auf eine andere Entscheidung des Gerichtes über die Kinder, wenn keine nachträgliche Änderung des Sachverhaltes vorliegt. Das Pflegschaftsgericht ist aber nicht an die von den Eltern getroffene Regelung gebunden, sondern kann von sich aus überprüfen ob der Scheidungsvergleich dem Kindeswohl entspricht. Der Antrag eines Elternteils ist insoweit nur als Anregung zu werten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048663 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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