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Reicht ein Postvermerk als Nachweis für unbekannten Aufenthalt?

betrifft Antragsteller, Kläger, Abwesende
Ein Postfehlbericht allein genügt nicht, damit das Gericht für einen Abwesenden einen Vertreter bestellt. Sie müssen die Voraussetzungen dafür anders glaubhaft machen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 19.02.2024 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Postfehlbericht reicht zur Glaubhaftmachung der Voraussetzungen für die Bestellung eines Abwesenheitskurators nicht aus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049217 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 17.

Im Gesetz

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