Zum Inhalt springen

Wovor schützt mich die Pflicht der Behörde, rasch zu entscheiden?

günstig für Antragsteller betrifft Antragsteller, Unternehmer, Parteien im Verwaltungsverfahren
Behörden müssen über Anträge zeitgerecht entscheiden. Diese Pflicht soll die Beteiligten vor allen Nachteilen bewahren, die durch Verzögerungen bei der Erledigung entstehen. Dazu gehört auch, dass Sie eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof noch rechtzeitig einbringen können.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Schutzzweck der die Entscheidungspflicht der Verwaltungsbehörden statuierenden Normen (§ 311 Abs 1 BAO; § 73 AVG) ist es, die Parteien des Verfahrens vor allen denkbaren Nachteilen zu bewahren, die an Verzögerungen bei der Verfahrenserledigung geknüpft sind; dazu gehört es auch, die Partei in die Lage zu versetzen, die auf Art 144 B-VG gestützte Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof rechtzeitig einzubringen, um noch in den Genuß der Anlaßfallwirkung (Art 140 Abs 7 B-VG) zu gelangen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023095 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Rechtliches Gehör bei einstweiliger Verfügung

In der Regel ja. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gelten die Verfahrensgarantien nunmehr auch im Verfahren über einstweilige Verfügungen; nur ausnahmsweise, etwa wenn die Maßnahme nur bei rascher Entscheidung wirkt, darf ohne vorherige Anhörung entschieden werden, weil der nachfolgende Widerspruch das Gehör sichert. Der Rechtssatz selbst gibt die ältere Ansicht wieder, wonach diese Garantien hier nicht galten.

günstig für Antragsgegner Rechtliches Gehör im Außerstreitverfahren

Im Außerstreitverfahren müssen Sie erfahren, worum es geht, was die anderen Beteiligten vorbringen und was die Erhebungen ergeben haben, und Sie müssen dazu Stellung nehmen können. Dieses Recht ist gewahrt, wenn Sie Gelegenheit haben, sich zu allen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern, die der Entscheidung zugrunde gelegt werden sollen. Dass Sie sich in einem anderen, davor geführten Verfahren äußern konnten, genügt dafür nicht.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Verzögerte Entscheidung der Behörde
Schadenersatz · Amtshaftung und Bindung an Höchstgerichte
Verfahrensrecht · Bindung an rechtskräftige Bescheide
Exekution · Verzögerung im Exekutionsverfahren
Schadenersatz · Bindung an die Feststellung der Rechtswidrigkeit