Wer trägt die Beweislast, wenn eine Schutzvorschrift verletzt wurde?
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 18.05.2021 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Rechtsträger hätte den Beweis zu erbringen gehabt, dass seine Organe die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben bzw dass der Schaden auch bei Beachtung der erteilten Auflage eingetreten wäre.OGH 1 Ob 173/02a, 26.11.2002
- Steht die Übertretung eines Schutzgesetzes fest, kann sich der Rechtsträger von seiner Haftung nur dadurch befreien, daß er mangelndes Verschulden seiner Organe nachweist oder die Kausalität der Pflichtwidrigkeit ernstlich zweifelhaft macht.OGH 1 Ob 2192/96a, 25.06.1996
- Hier: Schutzvorschrift des § 43 Abs 1 lit b Z 1 StVO.OGH 1 Ob 24/94, 14.07.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049961 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 1 Ob 80/21b, 18.05.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 199/16w, 23.11.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
AHG §1 Ca
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch wer eine Vorschrift verletzt hat, die Schäden verhindern soll, haftet dafür nicht ohne weiteres. Es muss ihn zusätzlich ein Verschulden treffen.
Dass bei Verletzung eines Schutzgesetzes kein strenger Beweis des Ursachenzusammenhangs nötig ist, bedeutet nicht, dass die Ursächlichkeit vermutet wird. Die Beweislast dreht sich damit nicht um. Es kann aber ein Anschein dafür sprechen, dass gerade jener Schaden, den die Vorschrift verhindern soll, durch das Verhalten verursacht wurde.